Energiepauschale: Wer im Handwerk die 200 Euro bekommt
Seit dem 15. März können Studierende sowie Fachschülerinnen und -schüler 200 Euro Energiepreispauschale beantragen. Auch die Trial Studierenden im Bereich Handwerksmanagement sind dazu berechtigt. Andere gehen leer aus.
Studierende sowie Fachschülerinnen und -schüler können seit dem 15. März 2023 die 200 Euro Energiepreispauschale vom Bund beantragen. Voraussetzung ist, dass sie am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule oder einer Bildungsstätte nach § 2 Absatz 3 Nummer 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) immatrikuliert oder angemeldet waren. Auch ihr Wohnsitz musste zu diesem Stichtag in Deutschland gelegen haben. Das meldet die Handwerkskammer Düsseldorf.
Die Energiepreispauschale gilt somit nicht nur für alle "normal" Studierenden, sondern auch für die Trialen Studentinnen und Studenten im Bereich Handwerksmanagement. Trial Studierende sollten sich an ihre Hochschule wenden, rät die HWK. Dort bekommen sie die Anleitung, wie die Beantragung läuft.
Mit der einmaligen Energiepreispauschale will die Bundesregierung Menschen in Ausbildung entlasten. Sobald sie einen Zugangscode von ihrer Ausbildungsstätte erhalten haben, können sie die Einmalzahlung > hier online beantragen. Der Antrag kann bis zum 30. September 2023 gestellt werden.
Nicht für Meisterschülerinnen und -schüler sowie angehende Betriebswirte (HWO)
Die Beantragung einer Energiepreispauschale ist für Meisterschülerinnen und -schüler sowie Teilnehmende der Fortbildung "Geprüfter Betriebswirt (HWO)" nicht möglich, da diese Einmalzahlung nur für Fachschülerinnen und -schüler mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses gilt. Die Akademie der Handwerkskammer Düsseldorf gehört auch nicht zu den definierten Ausbildungsstätten und erhält keine PIN zum Zugangscode von der Landesbehörde.
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben