650.000 Betriebe haben Kurzarbeit angemeldet
Bis zum 6. April haben schon 650.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet. Die Anzeigen erreichen die Arbeitsagenturen aus fast allen Branchen. Die BA rechnet damit, dass mehr als 1,4 Millionen Beschäftigte betroffen sind. So viele waren zur Zeit der Finanzkrise in Kurzarbeit.
Die Corona-Krise zwingt immer mehr Betriebe in Deutschland zur Kurzarbeit. Bis zum 6. April haben schon 650.000 Arbeitgeber bei den Agenturen für Arbeit Kurzarbeit angemeldet.
Damit ist die Zahl innerhalb einer Woche noch einmal um knapp 40 Prozent gestiegen. Bis zum 27. März waren schon Kurzarbeitsanzeigen von rund 470.000 Betrieben bundesweit eingegangen.
Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen sind, lasse sich anhand der Daten derzeit nicht ermitteln. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) geht aber davon aus, dass die Zahl der Kurzarbeiter deutlich über dem Niveau der Wirtschafts- und Finanzkrise liegen wird. Damals haben in der Spitze bis zu 1,4 Millionen Beschäftigte kurzgearbeitet.
Die Anzeigen kommen demnach aus nahezu allen Branchen, wobei der Einzelhandel und das Gastgewerbe dominieren.
Die BA weist darauf hin, dass die Daten auf Sonderauswertungen basieren und nicht die amtliche Statistik abbilden. "Wie viele Betriebe am Ende tatsächlich Kurzarbeit realisieren und in welchem Umfang sie das tun, können wir erst genau sagen, wenn die Kurzarbeit abgerechnet wird", berichtet Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der BA.
"Es darf nicht komplizierter werden"
Knapp 8.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Arbeitsagenturen bearbeiten aktuell die Kurzarbeitsanzeigen und rechnen Kurzarbeit ab. Das sind zehn Mal so viele wie in normalen Zeiten.
Die politische Diskussion, das Kurzarbeitergeld zu erhöhen oder auszuweiten, wie sie jetzt unter anderem vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) angestoßen wurde, hält BA-Chef Scheele für kritisch. "Für uns als Verwaltung ist entscheidend, dass wir den Anstieg der Anzeigen nur bewältigen können, wenn das Verfahren weiter so unbürokratisch bleibt wie es jetzt ist. Es darf nicht komplizierter werden."
So läuft der Antrag ab
- Damit ein Betrieb Anspruch auf Kurzarbeitergeld hat, muss er in jedem Fall zuerst Kurzarbeit anzeigen. Damit signalisiert der Betrieb, dass er Kurzarbeit plant.
- Nicht immer wird Kurzarbeit auch realisiert: Wenn sich zum Beispiel die Auftragslage kurzfristig verbessert oder behördliche Maßnahmen aufgehoben werden, kann der Betrieb möglicherweise wieder normal arbeiten. Dann wurde zwar Kurzarbeit angezeigt, aber nie realisiert.
- Wenn ein Betrieb in einem Monat tatsächlich Kurzarbeit durchführt, zahlt er neben dem Lohn für geleistete Arbeit auch das Kurzarbeitergeld an die Beschäftigten aus.
- Er sendet anschließend eine Abrechnungsliste mit den Namen aller Kurzarbeitenden und dem konkreten Arbeitsausfall für jeden Beschäftigten an die Arbeitsagentur. Dafür hat er gesetzlich bis zu drei Monate Zeit.
- Nachdem die Unterlagen eingegangen sind, werden diese geprüft und das Kurzarbeitergeld an das Unternehmen ausgezahlt.
Die BA bittet Arbeitgeber, verstärkt ihre Online-Angebote zu nutzen. Sowohl die Anzeige als auch die Beantragung von Kurzarbeitergeld sind schnell, sicher und jederzeit online möglich.
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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