Bei Atemschutzmasken herrschen derzeit allgemein Lieferengpässe. Die BG BAU gibt Empfehlungen, was Betriebe jetzt tun können.

Bei Atemschutzmasken herrschen derzeit allgemein Lieferengpässe. Die BG BAU gibt Empfehlungen, was Betriebe jetzt tun können. (Foto: © Dmitry Kalinovsky /123RF.com)

Vorlesen:

Auch am Bau fehlen Atemschutzmasken

Wegen der Corona-Krise fehlen auch am Bau die für die Arbeit erforderlichen Atemschutzmasken. Die BG BAU gibt Empfehlungen.

Laut der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) kommt es aufgrund der Corona-Krise derzeit zu Engpässen bei der Lieferung von Atemschutzmasken, die auch das Bauhandwerk betreffen, vor allem an FFP2- und FFP3-Masken mangelt es. Doch zum Schutz gegen Staub oder bei der Asbestsanierung sind sie unentbehrlich, betont die Genossenschaft. "Beim Umgang mit Gefahrstoffen oder Arbeiten in kontaminierten Bereichen muss ein Atemschutz mit Partikelfiltern oder Aktivkohlefiltern gewählt werden. Das gilt auch für den Umgang mit Lösungsmitteln", sagt Bernhard Arenz, Präventionsleiter der BG BAU. Eine aktuelle Übersicht über getestete Produkte zum Atemschutz findet sich hier.

Gelingt es nicht, staubarm zu arbeiten, sollten die Beschäftigten, falls keine FFP-Masken mehr zur Verfügung stehen, der BG BAU zufolge zumindest Mehrweg-Halbmasken mit auswechselbaren P2-Filtern oder P3-Filtern tragen. Diese hätten den Vorteil, dass sie vor allem an den Nasenflügeln sogar besser abdichten als FFP-Masken und auch von Brillenträgern bequemer genutzt werden könnten. Zudem seien sie für bestimmte Tätigkeiten wie das längere Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien ohnehin besser geeignet als partikelfiltrierende Halbmasken FFP. Die dürften dabei ohnehin nur für kurze Zeit eingesetzt werden.

Lieferschwierigkeiten werden länger anhalten

Die BG Bau geht davon aus, dass die Lieferschwierigkeiten für FFP2- und FFP3-Masken auch in den nächsten Wochen noch weiter bestehen werden, da die Hersteller sich verstärkt auf den US-amerikanischen Markt ausrichteten. Aus diesem Grund akzeptiert die BG BAU derzeit auch N95 und N99-Masken, die nach amerikanischem Standard zertifiziert sind.

"Wichtig ist, nur geprüfte Produkte zu beschaffen und zu verwenden", so Arenz. "Nicht zertifizierte Masken können allenfalls als Mund-Nasen-Schutz eingesetzt werden und sind keinesfalls als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu verwenden." Die Berufsgenossenschaft hat in einer Tabelle zusammengefasst, welche Masken es gibt und in welchem Fall sie eingesetzt werden sollten. Das Dokument lässt sich auf der Internetseite der BG BAU kostenlos herunterladen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Mund-Nasen-Schutz ist keine PSA

Die BG BAU weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Masken mit Ausatemventil nur die Träger und nicht die Umstehenden schützen, denn die Atemluft der Träger gelangt ungefiltert in die Umgebung. "Daher ist unsere klare Empfehlung, alle Beschäftigten, die nicht die Coronavirus-Schutzregeln einhalten können, mit Atemschutz auszustatten", so Arenz.

Kommt dabei der sogenannte Mund-Nasen-Schutz (MNS) zum Einsatz, der vor allem Partikel mit Viren des Trägers zurückhält, ist es laut BG BAU wichtig, dass alle Beschäftigten ihn tragen, dabei einen Mindestabstand von 1,5 Meter zueinander halten und sich an die allgemeinen Hygieneregeln halten. Wie ein MNS richtig getragen wird, zeigt ein kostenloses Plakat der Berufsgenossenschaft. Papiertaschentücher, selbst hergestellter Mund-Nasen-Schutz oder OP-Masken sind für die Bauwirtschaft grundsätzlich nicht geeignet, darauf weisen die Experten explizit hin. Ihre Informationen zum Tragen von Schutzmasken aktualisiert die BG BAU laufend hier.

Welche Alternativen es gibt

Auf der Internetseite staub-war-gestern.de bietet die Berufsgenossenschaft ihren Mitgliedsbetrieben zudem zahlreiche Handlungshilfen und Lösungen, um bei Arbeiten die Staubentwicklung möglichst zu vermeiden. Mit Arbeitsschutzprämien will die BG BAU die Betriebe dazu gewinnen, in moderne staubarme Technologien wie Bau-Entstauber, Luftreiniger, Handmaschinen zum Absaugen von Staub, Schnellspanvorrichtungen oder Staubschutzwände zu investieren. Antragsformulare finden Interessierte auf der entsprechenden Internetseite der BG BAU.

Betriebsinhabern, denen damit nicht geholfen ist und denen die erforderlichen Masken fehlen, legt die BG BAU den Einsatz von gebläseunterstütztem Atemschutz nahe. Damit sei laut Berufsgenossenschaft ein längeres Arbeiten möglich, da die Atemfunktion nicht belastet sei. Auch die Investition in ein solches Filtergerät mit Helm unterstützt die BG BAU im Rahmen ihrer Arbeitsschutzprämien für Mitgliedsbetriebe.

Quelle: BG BAU

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: