Fachhandwerker können unter Umständen bei der Frage helfen, ob der Kaminofen auch im nächsten Jahr weiter betrieben werden darf. (Foto: © ivan kmit/123RF.com)

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Aus für den alten Kamin?

Betriebsführung

Holzfeuerungen, die zwischen 1985 und 1994 errichtet worden sind und zu viel Staub sowie Kohlenmonoxid ausstoßen, müssen Ende 2020 abgeschaltet werden.

Für Kamin-, Kachelöfen oder Heizkamine, die zwischen 1985 und 1994 in Betrieb genommen worden sind, endet jetzt die gesetzliche Schonfrist. Stoßen sie mehr als 0,15 Gramm Staub und mehr als vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas aus, müssen sie Ende 2020 abgeschaltet werden, meldet das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau.

Die Regelung gilt laut Experten für ummauerte Feuerstätten wie Kamin- oder Kachelöfen mit einem industriellen Heizeinsatz und einer Leistung von mindestens vier Kilowatt. Diese müssen außerdem mit einer Tür verschließbar sein. Auch Raumheizer ohne Ummauerung, etwa Schwedenöfen, müssen nachgerüstet werden.

Offene Kamine sind nicht betroffen

Nicht betroffen sind jedoch offene Kamine, handwerklich errichtete Grundöfen und Kochherde sowie geschlossene Kamine, die auch im offenen Zustand betrieben werden dürfen. Auch historische Kaminöfen, die nachweislich vor dem 1. Januar 1950 errichtet worden sind, fallen nicht unter die Verordnung. Haben die Eigentümer den Ofen jedoch im Laufe des Betriebs in Haus oder Wohnung umgesetzt, wird er Zukunft Altbau zufolge vom Gesetzgeber als Neuanlage behandelt, für die dann auch am 31. Dezember 2020 die Schonfrist endet.

Ob ein Ofen das fragliche Alter erreicht hat, lässt sich anhand des Typenschilds ablesen oder anhand der Herstellerbescheinigung oder auch Prüfstandsmessbescheinigung eruieren. Die gibt auch Auskunft über die Emissionen, ebenso wie die Messungen durch den Schornsteinfeger. Sollten die Unterlagen fehlen, können Hauseigentümer im Internet in der Datenbank des Industrieverbandes Haus-, Heiz- und Küchentechnik nachschauen, so der Tipp von Zukunft Altbau.

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Fachhandwerk hilft weiter

Wer auch dort nicht fündig wird, sollte den Experten zufolge, einen Fachmann des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks engagieren und befragen. Feuerstätten, deren Alter und Emissionshöhe trotz allem nicht ermittelt werden können, müssen abgeschaltet werden, so die Experten. Nachmessung oder gar Nachrüstung der alten Feuerstätten lohne sich meist nicht, da sie die Eigentümer oft mehr koste als ein neues Gerät. Zumal der Einbau eines Partikelfilters zwar gegen Staubemissionen helfen könne, gegen die Emission von Kohlenmonoxid jedoch nicht.

Umwelt schonen und Kosten sparen

Die Experten von Zukunft Altbau raten dazu, die Werte der Altanlagen zu prüfen und jene mit zu hohen Emissionen zu erneuern. Neue Anlagen stoßen den Experten zufolge 85 Prozent weniger Emissionen aus und benötigen darüber hinaus bis zu einem Drittel weniger Brennstoff. Damit könnten Verbraucher nicht nur die Umwelt schonen, sondern auch Kosten sparen.

Laut Zukunft Altbau erfüllen die neuen Öfen sogar die Stufe zwei der ersten Bundesimmissionsschutzverordnung und dürfen aufgrund ihrer emissionsarmen Technik sogar an Tagen mit Feinstaubalarm betrieben werden.

Quelle: Zukunft Altbau

Text: / handwerksblatt.de

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