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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
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Januar 2024
Unternehmen mit 20 oder mehr Beschäftigten müssen bis 31. März 2024 melden, wie viele schwerbehinderte Mitarbeiter sie haben. Erreichen sie die Quote nicht, zahlen sie eine monatliche Ausgleichsabgabe. Und die ist 2024 gestiegen.
Ab einer Betriebsgröße von 20 Arbeitsplätzen sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten Personen zu besetzen. Tun sie dies nicht, fällt eine monatliche Ausgleichsabgabe an.
In diesem Jahr ist die Ausgleichsabgabe gestiegen. Außerdem wurde eine neue vierte Stufe für Betriebe eingeführt, die laut Anzeigeverfahren keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen, obwohl sie dies müssten. Das können bei größeren Unternehmen dann bis zu 720 Euro monatlich sein. Die vierte Staffel wird erstmalig zum 31. März 2025 fällig, wenn auch die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2024 gezahlt werden muss.
Alle Unternehmen müssen bis spätestens 31. März 2024 ihre Beschäftigungsdaten bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) einreichen. "Diese Frist kann nicht verlängert werden", betont die Arbeitsagentur. Und: "Die Beschäftigungs- und Anzeigepflicht gilt auch für Unternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit betroffen waren."
Um die Anzeige zu erstellen und die Ausgleichsabgabe zu berechnen, können die Firmen auf die kostenlose Software IW-Elan zurückgreifen. Hier geht es zum Download der aktuellen Version. Seit 2021 ist bei Nutzung der elektronischen Anzeige mit IW-Elan keine Unterschrift nötig.
Hat ein Arbeitgeber zum Beispiel 100 Arbeitsplätze, muss er auf fünf Pflichtarbeitsplätzen schwerbehinderte oder andere anrechnungsfähige Menschen beschäftigten.
Warum gibt es die Ausgleichsabgabe? Unternehmen, die keine oder nicht genügend schwerbehinderte Menschen beschäftigen, haben auch keine oder weniger Kosten, zum Beispiel, um Arbeitsplätze behindertengerecht zu gestalten. Die Ausgleichsabgabe soll die unterschiedliche finanzielle Belastung ausgleichen. Durch die Ausgleichsabgabe sollen Unternehmen aber auch dazu motiviert werden, mehr schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen und dadurch die Ausgleichsabgabe zu senken oder komplett einzusparen. Quelle: Rehadat
Betriebe, die weniger als 20 Arbeitsplätze haben, müssen keine Anzeige abgeben.
Für Kleinbetriebe gelten Sonderregelungen. Hier werden keine prozentualen Quoten angesetzt, sondern Arbeitgeber mit
Für Betriebe mit 20 bis weniger als 40 Arbeitsplätzen beträgt der Staffelbetrag pro unbesetzten Pflichtarbeitsplatz
Für Betriebe mit 40 bis weniger als 60 Arbeitsplätzen beträgt der Staffelbetrag pro unbesetzten Pflichtarbeitsplatz
Mehr Informationen Umfangreiche Informationen zur Ausgleichsabgabe und Beispielrechnungen finden sich auf dem Portal Rehadat-Ausgleichsabgabe vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) Köln.
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