"Die bisherigen Entlastungspakete und der Vorschlag der Expertenkommission bringen unseren Betrieben keine ausreichenden Entlastungen", kritisiert Michael Wippler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks.

"Die bisherigen Entlastungspakete und der Vorschlag der Expertenkommission bringen unseren Betrieben keine ausreichenden Entlastungen", kritisiert Michael Wippler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks. (Foto: © Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. / Darius Ramazani)

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Bäcker fordern sofortigen Härtefallfonds

Betriebsführung

Das energieintensive Bäckerhandwerk wartet seit Wochen auf konkrete Entlastungen in Form einer Gas- und Strompreisbremse oder Härtefallregelung. Weil diese auf sich warten lassen, legt der Verband jetzt ein Forderungspapier vor.

Deutschlands Bäcker leiden extrem unter den steigenden Energiepreisen. Das Bäckerhandwerk fordert von der Politik seit Monaten konkrete Entlastungen für seine energieintensiven  Betriebe. Trotz Ankündigungen würden aber bis heute jedoch keine konkreten Details oder verbindliche Beschlüsse der Bundesregierung zu einer Gas-, Strompreisbremse oder Härtefallregelung vorliegen, kritisiert der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks .

Der Bundesverband und die Landesinnungsverbände fordern nun von der Bundesregierung sofortiges Handeln, um den Mittelstand über den Winter zu bringen. In einem Forderungspapier listet der Verband Maßnahmen auf, wie man den Betrieben helfen könnte. 

"Die bisherigen Entlastungspakete und der Vorschlag der Expertenkommission bringen unseren Betrieben keine ausreichenden Entlastungen", erklärt Verbandspräsident Michael Wippler.

Energielieferverträge laufen jetzt aus

Wippler warnt, Deutschland verliere gerade wertvolle Zeit. "Unsere Betriebe und ihre rund 250.000 Beschäftigte benötigen jetzt eine schnelle, parteiübergreifende und zielführende Strategie. Wir fordern kurzfristig einen Härtefallfonds für unsere Betriebe, mit dem schnell, effektiv und unbürokratisch Hilfen gewährt werden!" Das betonte Wippler auch in einem Gespräch mit Wirtschaftsminister Robert Habeck.

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Zumindest Betriebe, deren bisherige günstige Energielieferverträge in 2022 geendet haben und die seitdem von erheblich gestiegenen Energiekosten betroffen sind sowie Betriebe, die sich am Spotmarkt versorgen, müssten als Härtefall anerkannt werden. Ein solcher Härtefallfonds müsse spätestens Mitte November vorliegen.

30 Prozent der Bäcker heizen nicht mit Gas

Der bisherige Vorschlag der Expertenkommission weise aus Sicht des Bäckerhandwerks Lücken auf. Rund 70 Prozent der Handwerksbäcker würden mit Gas backen, die übrigen Betriebe jedoch andere Energieträger nutzen, berichtet Geschäftsführer Dr. Friedemann Berg. Diese hätten enorme Energiekosten, für die jedoch bislang keine Hilfen vorgesehen seien.

Berg: "Wir brauchen jetzt sowohl konkrete Details zur Gaspreisbremse, als auch eine ausgearbeitete Strompreisbremse, die in einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden."

Das sind die Forderungen des Zentralverbands des Bäckerhandwerks

Einrichtung eines Härtefallfonds bis Mitte November

Betriebe des Bäckerhandwerks müssen als Härtefall anerkannt werden, vor allem, wenn ihre Energieverträge geendet haben oder sie sich am Spotmarkt versorgen müssen - nur so können sie die gestiegenen Energiekosten stemmen. Zuschüsse müssen unbürokratisch und schnell bei den Unternehmen ankommen. 

Schließung der Entlastungslücke für Januar und Februar

Systemrelevante, lebensmittelproduzierende Unternehmen und ihre Verkaufsstellen benötigen die vorgeschlagene Einmalzahlung für Dezember auch im Januar und Februar 2023.

Gaspreisbremse von 5 ct/kWh

Systemrelevante, lebensmittelproduzierende Unternehmen benötigen ab März 2023 eine gesonderte Gaspreisentlastung bis mindestens April 2024, um am Markt zu bestehen.

Entlastung auch für Betriebe ohne Gasbacköfen

Auch Bäckereien, die mit anderen Energieträgern (zum Beispiel Fernwärme, Heizöl oder Holzpellets) backen, benötigen angemessene Unterstützung, um ihren Betrieb fortsetzen zu können!

Versorgungszwang

In einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren muss kurzfristig ein Versorgungszwang für Unternehmen geregelt werden, damit wirklich alle Betriebe neue Versorgungsverträge für Strom und / oder Gas erhalten.

Forderungspapier Das vollständige Forderungspapier finden Sie hier als pdf-Datei

Quelle: ZV Bäckerhandwerk

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Text: / handwerksblatt.de

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