Bäcker, Streit

Am Sonntag Brot backen? Die Bäcker sind sich nicht einig. (Foto: © clickandphoto/123RF.com)

Vorlesen:

Bäcker streiten über Öffnungszeiten

Bayerische Bäckereien mit Café dürfen am Sonntag länger als drei Stunden Backwaren anbieten. Das Münchener Urteil spaltet die Innungsbäcker.

Das Oberlandesgericht München hat im Februar entschieden, dass Bäckereien in ihren Verkaufsstellen ihr gesamtes Backwarensortiment auch sonn- und feiertags ab 6 Uhr morgens ohne zeitliche Beschränkung verkaufen dürfen, sofern sie ein Cafe betreiben. Die Wettbewerbszentrale hat hiergegen Revision eingelegt. Nun entbrennt weiterer Streit in der Innungslandschaft um das Thema.

Für viele Handwerksbäckereien sind Sonn- und Feiertage die umsatzstärksten Tage und eine Möglichkeit, sich gegen starke Konkurrenz wie Tankstellen und Discountern zu behaupten. Einige Betriebe setzen sich jedoch auch nach wie vor dafür ein, sonntags nicht zu öffnen.

Mit Austritt aus dem Landesinnungsverband gedroht

Laut einem Bericht in der Allgemeinen Bäcker Zeitung hat der Obermeister der Bäckerinnung Ralf Groß die Staatssekretärin für Arbeit und Soziales im Bundesarbeitsministerium Anette Kramme (SPD) zur Jahreshauptversammlung der Bäckerinnung Kulmbach eingeladen und dieser seine Vorbehalte zum Thema Sonntagsverkauf geschildert. Dem Zeitungsbericht zufolge versprach diese, sich der Vorbehalte anzunehmen. Das teilt der Zentralverband des Bäckerhandwerks mit. Des Weiteren greift die Bäckerinnung Kulmbach öffentlich den Bayerischen Landesinnungsverband an, weil er kleinen handwerklichen Bäckereien keinen Rückhalt mehr biete, und droht weiter mit dem Austritt aus dem Landessinnungsverband.

Der Zentralverband, bei dem sich die Bäckerinnung Kulmbach bislang nicht zu diesem Thema gemeldet hat, weist diese Kritik als Vertretung von Innungsbäckern jeglicher Größenordnung zurück.

Das könnte Sie auch interessieren:

"Von Berlin aus ist es schwer zu ertragen, wie sehr sich das Bäckerhandwerk selbst schaden kann", kommentiert Daniel Schneider, Hauptgeschäftsführer vom Zentralverband. "Wir mussten in der Vergangenheit zur Kenntnis nehmen, wie Tankstellen, Bahnhofssupermärkte und Co. 365 Tage im Jahr Industriebackwaren verkaufen. Handwerksbäckereien konnten hingegen je nach Bundesland meist drei bis fünf Stunden öffnen und mussten den Rest des Tages tatenlos zusehen, wie ihnen Marktanteile entgingen." Schneider weist ebenso darauf hin, dass das Recht zur Sonntagsöffnung kein Zwang sei, für viele Betriebe aber ein wichtiger Umsatzbestandteil.

Zum fairen Umgang aufgerufen

Der Zentralverband distanziert sich von öffentlich geführten Diskussionen, die sich gegen die eigene Branche richten. Präsident Michael Wippler ruft daher zu einem fairen Umgang innerhalb der eigenen Reihen ein: "Meinungsverschiedenheiten darf und soll es geben, um gemeinschaftlich Diskussionen voran zu treiben. Dies sollte jedoch nicht über die Presse geschehen, sondern professionell im Rahmen des Verbandes."

Obermeister Groß und die Bäckerinnung Kulmbach hatten sich 2018 schon einmal öffentlich gegen den Landes- und Bundesverband gewandt. Damals forderte die Bäckerinnung eine Fünf Tage-Woche und die Schließung einer vermeintlichen Gesetzeslücke beim Thema unbezahlte Überstunden, obwohl der bayerische Manteltarifvertrag bereits eine Fünf Tage-Woche vorsieht und das Mindestlohngesetz klare Vorgaben auch zu Überstunden macht.

Bundesländer haben unterschiedliche Regelungen
Der Streit über die Öffungszeiten von Bäckereien an Sonntagen betrifft ganz Deutschland. Grundsätzlich sind diese im Ladenschlussgesetz, einem Bundesgesetz, geregelt. Die konkrete Ausgestaltung der Regelung unterliegt aber den einzelnen Bundesländern. Und die haben unterschiedliche Verordnungen für den Verkauf von Backwaren erlassen.
Öffnungszeiten für Bäckereien sonntags und an Feiertagen sind  in
- Bayern, Baden-Württemberg, Bremen und Niedersachsen: drei Stunden
- Nordrhein-Westfalen und Hamburg: fünf Stunden
- Berlin: neun Stunden
Viele Bäcker betreiben daher Bäckereicafés, in denen sie Stühle und Tische aufstellen und außer Backwaren auch andere Speisen anbieten. Damit gilt für sie das Gaststättengesetz, das generell längere Öffnungszeiten erlaubt.

 

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: