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HWK Koblenz | Mai 2024
Weiterbildung: Lehmbau liegt im Trend
15 Handwerker und Architekten nutzen kürzlich das Weiterbildungsangebot der HwK Koblenz, um sich zur "Fachkraft Lehmbau" fortzubilden.
Bagger und alle Baumaschinen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. (Foto: © Lisa Young/123RF.com)
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November 2023
Muss ich mich in einer Baumaschine anschnallen? Die Straßenverkehrsordnung sagt "nein", aber die Betriebssicherheitsverordnung geht vor.
Viele Baumaschinen wie Bagger oder Radlader haben über einen Gurt als Rückhaltesystem für die Maschinenführerin oder den Maschinenführer. Die Gurte werden in der Praxis aber nur selten angelegt, teilt die BG Bau mit. Manche hielten die Gurte für unpraktisch, andere glaubten, es gebe keine rechtliche Pflicht, sie zu benutzen. Tatsächlich ergibt sich aus der Straßenverkehrsordnung zunächst keine Gurtpflicht für Fahrzeuge, deren Höchstgeschwindigkeit bei maximal 25 km/h liegt.
Allerdings ist hier eine andere Regelung bestimmend: Bagger und alle Baumaschinen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Wenn die Gefahr des Kippens oder Überschlagens besteht, müssen sie über Vorrichtungen verfügen, welche die Insassinnen und Insassen davor schützen, eingequetscht oder auf andere Weise verletzt zu werden.
Ein Überrollschutz oder eine Schutzkabine sind hierfür allein nicht ausreichend, es braucht zusätzlich ein Rückhaltesystem. In der DGUV Regel 100-500 steht entsprechend ausdrücklich: "Bei Ladern, Planier- und Schürfgeräten mit Überrollschutz hat der Maschinenführer während des Betriebes Sicherheitsgurte anzulegen." Auch die Hersteller weisen in den Bedienungsanleitungen der Baumaschinen darauf hin, dass die Nutzung nur mit angelegtem Gurt erlaubt ist.
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten etwa in Unterweisungen auf die Gurtpflicht hinweisen.
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