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Betriebsrenten: Jetzt kommt die Entlastung

Betriebsführung

Pflichtversicherte Betriebsrentner werden rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 bei der Beitragszahlung zur Krankenversicherung entlastet. Die Knappschaft startet zum 1. Oktober mit der Erstattung der Beiträge.

Pflichtversicherte Mitglieder der Knappschaft, die eine Betriebsrente erhalten, werden rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 bei der Beitragszahlung zur Krankenversicherung durch die Einführung eines Freibetrages entlastet. 

Der Freibetrag beträgt im Jahr 2020 monatlich 159,25 Euro. Dieser Betrag werde jährlich dynamisch angepasst. Nach den aktuellsten Überlegungen soll sich dieser Wert zum 1. Januar 2021 wohl auf 164,50 Euro erhöhen, berichtet die Knappschaft.

Die Knappschaft Die Knappschaft-Bahn-See ist ein Verbund. Unter ihrem Dach befinden sich die Rentenversicherung, die Kranken- und Pflegeversicherung, die Arbeitgeberversicherung, die Minijob-Zentrale, ein eigenes Medizinisches Netz sowie die Bundesfachstelle Barrierefreiheit und die Fachstelle rehapro.

Von der Betriebsrente wird dann nur noch der Betrag verbeitragt, der den Freibetrag übersteigt. Vorher handelte es sich um eine Freigrenze.

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"Die gesetzliche Regelung erfasst explizit nur pflichtversicherte Mitglieder und ist ausschließlich auf Versorgungsbezüge, die der betrieblichen Altersversorgung zuzuordnen sind, beschränkt", betont die Knappschaft.

Hintergrund: Rund vier Millionen pflichtversicherte Betriebsrentner gibt es in Deutschland. Seit 1. Januar 2020 sollen sie nur noch dann für ihre Einkünfte aus der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen, wenn sie mehr als 159,25 Euro im Monat (in 2020) erhalten. Der neue Freibetrag hat die bis dahin geltende Freigrenze ersetzt. Die Rentner mussten sich aber ein paar Monate gedulden. Die Kranken- und Versorgungskassen konnten ihre technischen Systeme nicht rechtzeitig umstellen, um die Beiträge neu zu berechnen. Mehr dazu lesen Sie hierIm ersten Schritt wurde der Freibetrag bereits bei den Pflichtmitgliedern, die nur einen Versorgungsbezug erhalten, bei der monatlichen Auszahlung der Betriebsrente durch die Zahlstelle berücksichtigt, so die Knappschaft. Die Zahlstelle habe in diesen Fällen bereits die seit Jahresbeginn zu viel gezahlten Beiträge erstattet. Hiervon war die Mehrheit der Betriebsrentner betroffen.

Angepasstes Meldeverfahren ab 1.Oktober

Bei den Pflichtmitgliedern, die mehrere Betriebsrenten beziehen, war zunächst der Einsatz des erweiterten Meldeverfahrens zwischen den Krankenkassen und den Zahlstellen notwendig. Das neue, angepasste Meldeverfahren werde ab dem 1. Oktober 2020 eingesetzt und stellt insbesondere bei Beziehern von mehreren Betriebsrenten sicher, dass der Freibetrag weder mehrfach noch in zu geringer Höhe berücksichtigt wird.

Nach dem maschinellen Informationsaustausch zwischen Zahlstellen und Krankenkassen könne anschließend dann auch in diesen Fällen die Verrechnung oder Erstattung der zwischenzeitlich zu viel gezahlten Beiträge zur Krankenversicherung durch die Zahlstelle vorgenommen werden.

"Erhält der Versicherte eine Kapitalabfindung oder Kapitalleistung als betriebliche Altersversorgung, erfolgt die Rückerstattung der Krankenversicherungsbeiträge nach dem durchgeführten Meldeverfahren durch die Krankenkasse", erklärt die Knappschaft.

Wichtig: Die Erstattung läuft automatisch. Man muss keinen separaten Antrag stellen. Die Erstattung gibt es frühestens für Zeiten ab dem 1. Januar 2020. Bei einem späteren Beginn der betrieblichen Kapitalleistung oder -abfindung wird auf den Beginn der Beitragspflicht abgestellt.

Quelle: Knappschaft Bahn-See

Text: / handwerksblatt.de

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