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Bildungsprämie: Bessere Konditionen

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Wer sich beruflich weiterbilden will, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Bildungsprämie des Bundes nutzen. Seit 1. Juli können auch unter 25-Jährige und Rentner die Prämiengutscheine bekommen.

Seit 1. Juli haben sich die Regeln die Bildungsprämie verbessert, darauf weist das Bundesbildungsministerium hin. 

Prämiengutscheine werden jetzt jährlich statt wie bisher nur alle zwei Jahre ausgegeben.

Die Altersgrenzen fallen weg. Damit können auch Personen unter 25 Jahren und erwerbstätige Rentner einen Prämiengutschein bekommen.

Voraussetzungen für alle Antragsteller sind, dass sie

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  • mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind und
  • über ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen.

Die Höhe der Förderung beträgt weiterhin 50 Prozent der Veranstaltungsgebühren, maximal jedoch 500 Euro.

Weitere Verbesserungen: 

  • Prüfungen und Pflichtfortbildungen sind unter bestimmten Bedingungen förderfähig.
  • Das Abrechnungsverfahren für Weiterbildungsanbieter wurde erleichtert. 
  • Prämiengutscheine können nun in den meisten Bundesländern unabhängig von der Höhe der Veranstaltungsgebühren eingesetzt werden.
  • Die 1.000 Euro-Grenze ist weggefallen. 
  • Prämiengutscheine können jetzt bis Ende 2020 ausgegeben werden.

Ausnahmen gelten für Weiterbildungen in den Bundesländern BrandenburgRheinland-PfalzSachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Hier können Prämiengutscheine wie bisher nur genutzt werden, wenn die Gebühren 1.000 Euro nicht übersteigen. In diesen Ländern bestehen entsprechende Landesprogramme.

Informationsseite rund um die neuen Konditionen 

Kostenfreie Hotline: 0800 26 23 000

Text: / handwerksblatt.de

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