Hörakustik: Demant darf Kind-Gruppe übernehmen
Das Bundeskartellamt hat den Erwerb der Kind-Hörakustikfilialen sowie des Hörgeräte-Herstellers audifon durch die Demant-Gruppe genehmigt. Die Kartellwächter sehen nach anfänglicher Skepsis nun keinen Nachteil für den Wettbewerb mehr.
Das Bundeskartellamt hat am 19. November 2025 die Übernahme der Kind-Hörakustikfilialen sowie des zum Konzern gehörenden Herstellers audifon GmbH & Co. KG durch die dänische Demant-Gruppe genehmigt. Mit dieser Transaktion entsteht nach Filialanzahl der führende Hörakustikanbieter Deutschlands: Kind betreibt derzeit rund 600 Filialen unter der Marke Kind, während Demant mit etwa 350 Verkaufsstellen unter verschiedenen Marken wie Audika oder Ritter auftritt. Damit schließen sich der nach Filialen dritt- und der viertgrößte Einzelhändler von Hörgeräten in Deutschland zusammen.
Die Behörde legt bei der Fusionskontrolle den Fokus gezielt auf funktionsfähigen Wettbewerb. Die Hörakustik-Landschaft in Deutschland zeigt sich mit über 7.000 Betrieben vielfältig. Neben Demant und Kind führen Sonova Retail Deutschland (Marke: Geers) und Amplifon Deutschland, Tochter der Amplifon S.p.A., zu den größten Anbietern mit jeweils mehreren hundert Filialen. Viele regionale Anbieter, unabhängige Hörakustiker und Optikerketten wie Fielmann, Apollo und Rottler, die ihr Angebot teils um Hörakustik erweitern, konkurrieren auf dem Markt. Einige HNO-Praxen ergänzen mit gezielten hörakustischen Dienstleistungen das Versorgungsspektrum.
Bedenken der Kartellwächter ausgeräumt
Das Bundeskartellamt untersuchte die Wettbewerbsstrukturen in etwa 80 Einzugsgebieten der Unternehmen und hatte zunächst in 17 Regionen wettbewerbliche Bedenken. Nach Rücksprache passten die Unternehmen die Anmeldeunterlagen an und veräußerten drei Akustiker-Standorte in der Kasseler Region an einen unabhängigen Dritten. Die "nach wie vor für 15 Markträume bestehenden wettbewerblichen Bedenken des Bundeskartellamtes, etwa im Erzgebirge oder im Saarland, konnten für die Gesamtentscheidung nun keine Berücksichtigung mehr finden.
In der Fusionskontrolle gilt die sogenannte Bagatellmarktklausel des § 36 Abs. 1 Nr. 2 GWB, nach welcher Zusammenschlüsse nur dann untersagt werden können, wenn das Gesamtvolumen der einzelnen Märkte, auf denen die Fusion zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs führen wird, mindestens 20 Mio. Euro erreicht. Dies war nach der Änderung des Vorhabens nicht mehr der Fall.
Ausreichende Auswahl an Alternativen
Demant integriert zudem den Hörsystemhersteller audifon aus der Kind-Gruppe in den Konzern. Trotz der wichtigen Rolle von Demant im internationalen Markt für Hörgeräte erkennen die Kartellwächter keinen nachteiligen Effekt auf den Wettbewerb. "Für die Verbraucherinnen und Verbraucher gibt es auch nach dem Zusammenschluss eine ausreichende Auswahl an Hörgeräten alternativer Hersteller wie bspw. WS Audiology, Sonova und GN Hearing, die unter bekannten Markennamen vertrieben werden", heißt es in der Einschätzung. Die Beteiligten erhielten auch bei der Produktentwicklung keinen Wettbewerbsvorteil. "Auch im vertikalen Verhältnis zwischen Hörgeräteherstellern und Hörakustikern führe der Zusammenschluss zu keiner Beeinträchtigung des Wettbewerbs."
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, erklärt dazu: "Durch den Zusammenschluss bildet sich die größte Hörakustikkette in Deutschland mit rund 1.000 Filialen. In den allermeisten betroffenen Städten und Regionen gibt es aber auch nach der Fusion hinreichenden Wettbewerb durch andere bundesweit tätige Ketten sowie regionale Anbieter und damit genügend Ausweichalternativen für die Verbraucherinnen und Verbraucher. In 15 regionalen Märkten hatten wir zuletzt noch gewisse Bedenken. Wegen der geringen Größe dieser Märkte erlaubt aber das deutsche Kartellrecht keine Untersagung des Gesamtvorhabens."
Quelle: Bundeskartellamt
DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben