(Foto: © Zollverwaltung)

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Schwarzarbeit: Bundesweite Schwerpunktprüfung auf Baustellen

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung führt am 26. April eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Baugewerbe durch. Der Zoll will damit zu fairen Wettbewerbsbedingungen für die steuerehrlichen Unternehmen beitragen.

Die Mitarbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung führen am 26. April eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Baugewerbe durch. Die Kontrollen dauern voraussichtlich bis in die Abendstunden an.

Die Beschäftigten der FKS befragen Personen und prüfen Geschäftsunterlagen. Es geht darum, welcher Mindestlohn für die einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewendet wird und ob dieser auch gezahlt wird. Überprüft wird zudem die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern.


Anonym Schwarzarbeit melden Ein Meldeformular für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung findet man auch auf den Internetseiten des ZDB. Auch die BG Bau nimmt Hinweise entgegen (Meldeformular).  Ansprechpartner bei der Zollverwaltung (FKS) findet man ebenfalls im Internet

Branchenspezifische Rahmentarifverträge

Im Bauhauptgewerbe gilt aktuell der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,82 Euro je Stunde. In manchen Branchenzweigen wie beispielsweise im Elektrohandwerk (12,90 Euro/Stunde) sowie im Gerüstbauhandwerk (12,55 Euro/Stunde) sind spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen. 

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Unabhängig von den branchenspezifischen Regelungen zum Mindestlohn, gibt es branchenspezifischen Rahmentarifverträge für das Bauhauptgewerbe sowie das Dachdecker- und Gerüstbauer-Handwerk. Darin sind Überstundensätzen, darüberhinausgehenden Entlohnungsbestandteilen (wie Zuschläge für Arbeiten zu besonderen Zeiten, Erschwerniszuschläge und Sondervergütungen) oder Urlaubsgeld geregelt.

Für faire Bedingungen 

Darüber hinaus geht es bei den Prüfungen um die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen. Im Baugewerbe gelten zudem besondere Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweispapieren. Darüber hinaus gibt es für das Baugewerbe die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung.

"Unsere Kontrollen helfen dabei, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen kommt. Sie sind auch wichtig, damit die steuerehrlichen Unternehmen auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig bleiben können. Außerdem führt Schwarzarbeit zu mangelhafter Absicherung bei Krankheit oder im Alter. Auch das sollte nicht unterschätzt werden", so Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main. 450 Kräfte von Zoll und Polizei kontrollieren gerade das Großbauprojekt Terminal 3 am Frankfurter Flughafen.

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Text: / handwerksblatt.de

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