Corona: Neue Härtefallhilfen für Unternehmen
Es gibt neue Härtefallhilfen für Unternehmen und Selbstständige, die bisher bei den Coronahilfen durchs Raster gefallen sind. Den Starttermin für die Antragstellung legen die Länder, die sich beteiligen, selbst fest.
Der Bund stellt 1,5 Milliarden Euro für eine Härtefallregelung zur Verfügung. Damit sollen Unternehmen gefördert werden, die bislang durch das Raster bei den Coronahilfen gefallen sind. Die Härtefallhilfen sollen es den Ländern ermöglichen, Unternehmen zu unterstützen, die bei den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern nicht berücksichtigt sind, "deren wirtschaftliche Existenz aber infolge der Corona-Pandemie bedroht wird", heißt es in einer gemeinsamen Meldung des Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministeriums.
Länder, die sich beteiligen wollen, sollen dazu eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund schließen. Die Finanzierung teilen sich der Bund und das jeweilige Land.
Wichtig: Welche Länder sich beteiligen, ist aktuell noch nicht bekannt. Die zuständige Stelle wird dann von dem jeweiligen Land bekanntgegeben. Auch den Start für die Antragstellung auf Härtefallhilfe legen die Länder selbst fest.
Höhe der Förderung:
Die Höhe der Unterstützungsleistung soll sich an den Unternehmenshilfen des Bundes orientieren, also insbesondere an den förderfähigen Fixkosten. Die Härtefallhilfe sollte im Regelfall 100.000 Euro nicht übersteigen. Die Betriebskostenpauschale beträgt einmalig 50 Prozent des siebenmonatigen Referenzumsatzes, maximal aber 7.500 Euro. Der Förderzeitraum ist der 1. März 2020 bis 30. Juni 2021.
Antragsberechtigung:
Zugang zu den Härtefallhilfen haben Unternehmen und Selbstständige. Das jeweilige Bundesland legt die notwendigen Angaben in Anlehnung an die Überbrückungshilfen III fest. Dazu gehören unter anderem die abgelehnten Bescheide bisheriger Förderanträge oder die Darlegung der Gründe für die fehlende Antragsberechtigung in den bestehenden Hilfsprogrammen von Bund und Ländern.
Antragstellung:
Die Antragstellung erfolgt bei den Ländern und über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die Bewilligungsstelle der Länder entscheidet dann über die Art und Höhe der Hilfe.
Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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