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HWK des Saarlandes | Oktober 2025
Mutterschutz und Elternzeit für Auszubildende
Neue Leitfäden der Handwerkskammer des Saarlandes informieren über die Themen Mutterschutz, Elternzeit und Teilzeitausbildung.
Wer bei der Viren-Abwehr allein auf mobile Raumluftreiniger setzt, bekommt jetzt von der DGUV einen Dämpfer. (Foto: © Elnur Amikishiyev/123RF.com)
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Dezember 2020
Fensterlüftung lässt sich nicht durch mobile Raumluftreiniger ersetzen, urteilt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Diese könnten nur als Ergänzung dienen.
Wer in der kalten und nassen Jahreszeit ungern die Fenster und Türen zum Lüften öffnet, um das Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu verringern, setzt vielleicht auf mobile Raumluftreiniger. Doch von der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen kommt jetzt eine Warnung.
So seien mobile Raumluftreiniger in Innenräumen nur als ergänzende Maßnahme sinnvoll, wenn es um den Schutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion durch Aerosole geht – und das auch nur unter bestimmten Bedingungen.
Beispielsweise sorgen sie nicht für die notwendige Zufuhr von frischer Luft, wie sie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.6 "Lüftung" fordern. Auch eine Tröpfcheninfektion im Nahbereich können sie laut DGUV nicht verhindern.
Betrieben, die dennoch in mobile Raumluftreiniger investieren wollen, rät die DGUV, sich zu erkundigen, welche Geräte geeignet sind. An einer entsprechenden Hilfestellung für Unternehmen werde derzeit gearbeitet, heißt es. Einige Vorabinformationen finden Interessierte auf den Seiten der DGUV.
Quelle: DGUV
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