Alle Bezieherinnen und Bezieher von Corona-Soforthilfe sind zu einer entsprechenden Selbstprüfung verpflichtet.

Alle Bezieherinnen und Bezieher von Corona-Soforthilfe sind zu einer entsprechenden Selbstprüfung verpflichtet. (Foto: © Robbin01919/123RF.com)

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Corona-Soforthilfen: Stichprobenprüfung in Rheinland-Pfalz

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) überprüft stichprobenartig, ob die Corona-Soforthilfen des Bundes ordnungsgemäß verwendet wurden. Wer einen Fragebogen erhält, ist verpflichtet, diesen auch beantwortet zurückzuschicken.

Bäcker, Friseure oder Messebauer: Auch im Handwerk mussten viele Betriebe und Soloselbstständige die Corona-Soforthilfen des Bundes in Anspruch nehmen, um im Lockdown über die Runden zu kommen. Sie alle müssen jetzt in Rheinland-Pfalz mit Post rechnen. 

"In den nächsten Tagen startet die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)  die stichprobenartige Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der Corona-Soforthilfen des Bundes", meldet die Förderbank.

Die per Stichprobe ausgewählte Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger erhalten in den nächsten Tagen per Post einen Fragebogen. Diesen müssen sie ausfüllen und an die ISB zurückschicken, "damit ein Abgleich zwischen dem bei Antragstellung geschätzten und dem tatsächlich entstandenen Liquiditätsbedarf erfolgen kann", heißt es. Die Teilnahme an der Stichprobe ist für die ausgewählten Bezieher der Soforthilfe bindend.

Zu viel Soforthilfe muss unaufgefordert zurückgezahlt werden

Unabhängig von der Stichprobe seien alle Bezieherinnen und Bezieher von Corona-Soforthilfe zu einer entsprechenden Selbstprüfung verpflichtet. Wer zu viel Soforthilfe erhalten hat, muss die entsprechende Summe unaufgefordert zurückzahlen.

"Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der bei Antragstellung prognostizierte Liquiditätsengpass niedriger ist als der tatsächlich eingetretene. Spätere Einzelfallüberprüfungen sind auch nach Abschluss des Stichprobenverfahrens möglich", betont die ISB.

Informationen zur Rückzahlung gibt es auf der Internetseite der ISB  

Übrigens: Rheinland-Pfalz ist damit nicht alleine, auch die anderen Bundesländer überprüfen stichprobenartig die Verwendung der gewährten Mittel. So ist es in den Richtlinien zu den Corona-Soforthilfen vorgesehen.

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Text: / handwerksblatt.de

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