Vor vier Jahren begann die weltweite Corona-Pandemie. Die Abrechnung der Wirtschaftshilfen beschäftigt Unternehmen und deren Steuerberater bis heute.

Vor vier Jahren begann die weltweite Corona-Pandemie. Die Abrechnung der Wirtschaftshilfen beschäftigt Unternehmen und deren Steuerberater bis heute. (Foto: © Robbin01919/123RF.com)

Vorlesen:

Fristverlängerung für Corona-Wirtschaftshilfen bis 30. September

Aufatmen bei vielen Steuerberatern und Unternehmen: Bund und Länder verlängern die Frist für die Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende September 2024. Außerdem gibt es eine Härtefallregelung.

Vor vier Jahren kam die weltweite Corona-Pandemie nach Deutschland, gab es den ersten Lockdown. Die Abrechnung der Hilfen für die Wirtschaft beschäftigt Unternehmen und deren Steuerberater bis heute. Nun haben sich Bund und Länder auch auf Druck der Steuerberaterverbände darauf verständigt, die Frist zur Abgabe der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen, also die Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen, noch ein letztes Mal zu verlängern.

Die Unterlagen können noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Eigentlich endete die Frist bereits am 31. Januar. Für Ausnahmefälle konnte eine Fristverlängerung bis 31. März 2024 durch die Berater beantragt werden. Aktuell stehen noch rund 400.000 Schlussabrechnungen aus. Die Einigung erfolgte gemeinsam mit den Berufsorganisationen der beratenden Berufe bei einer Sonder-Wirtschaftsministerkonferenz.

Prüfprozess vereinfachen und beschleunigen

Der bayerische Staatsminister Hubert Aiwanger, Vorsitzender der Wirtschaftsministerkonferenz, bezeichnete die Fristverlängerung als einen Erfolg, für den er sich seit Wochen eingesetzt habe. "Die Schlussabrechnungen können nur mit aktiver Unterstützung der prüfenden Dritten bewältigt werden. Dazu braucht es eine Prüfung mit Augenmaß."

Sven Giegold, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, sagte, man werde den Prüfprozess ab sofort vereinfachen und beschleunigen. "Damit entlasten wir die Kanzleien, erhöhen die Qualität der digital einzureichenden Angaben und beugen so auch etwaigen Nachfragen durch die Prüfteams in den Bewilligungsstellen vor."

Das könnte Sie auch interessieren:

Die Bundessteuerberaterkammer, der Deutsche Steuerberaterverband, die Wirtschaftsprüferkammer und die Bundesrechtsanwaltskammer waren an der Konferenz beteiligt und begrüßten die von ihnen im Vorfeld geforderte Fristverlängerung samt Härtefallregelung. Viele kleine und mittelständische Unternehmen würden aufatmen. Sie hätten nun, gemeinsam mit ihren Beratern, mehr Zeit für die Einreichung der Schlussabrechnungen.

Außerdem wird der Prüfprozess vereinfacht. "So wird auf unser Drängen hin  unter anderem von standardisierten Katalogabfragen abgesehen und die prüfenden Dritten haben nun mindestens 21 Tage Zeit für eventuelle Nachfragen oder Beleganforderungen", berichten die Kammern. Man hoffe, dass dadurch die Effizienz des Prüfprozesses und das Tempo der Bescheidung der Bewilligungsstellen steigt. 

Hintergrund

Mit den Corona-Wirtschaftshilfen, also den Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen, wurden von Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbständige mit erheblichen Corona-bedingten Umsatzrückgängen mit über 63 Milliarden Euro durch den Bund unterstützt.  

Damit die Mittel schnell ausgezahlt werden konnten, wurden sie meist auf Basis einer Prognose (Umsatzrückgängen und Fixkosten) vorläufig bewilligt. Es war von vornherein kommuniziert worden, dass es einen nachträglichen Abgleich der Prognosezahlen mit der tatsächlichen Umsatzentwicklung und den angefallenen Fixkosten geben wird.

Die Förderbedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen sehen vor, dass die endgültige Höhe der Billigkeitsleistung anhand der tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklung ermittelt wird.

Bei der Schlussabrechnung werden die beantragten Zuschüsse und die den Antragstellenden tatsächlich zustehen Zuschüsse ermittelt. Das kann je nach gewählten Programmen zu einer Bestätigung der erhaltenen Mittel oder zu einer Nach- oder Rückzahlung führen. 

ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Quelle: BMWK

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!

Text: / handwerksblatt.de