Foto: © yuttana jeenamool/123RF.com
HWK Trier | April 2024
Einsatz von Subunternehmen am Bau
In der Baubranche ist der Einsatz von Subunternehmen weit verbreitet. Bei der Vertragsgestaltung gilt es daher, Haftungsrisiken zu vermeiden.
(Foto: © mrgarry/123RF.com)
Vorlesen:
Oktober 2018
Die Europäische Union will Arbeitnehmer besser vor krebserzeugenden Chemikalien schützen. Auch Dieselabgase werden in die Liste der krebserregenden chemischen Stoffe aufgenommen.
Die Hälfte aller arbeitsbedingten Todesfälle sind auf Krebserkrankungen zurückzuführen. Experten sprechen von einem "schleichenden Tod" am Arbeitsplatz. Die EU hat jetzt beschlossen, die Liste der als krebserzeugend anerkannten chemischen Stoffe am Arbeitsplatz zu erweitern. Das soll die 20 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa besser schützen.
Acht zusätzliche krebserzeugende chemische Stoffe, darunter auch Dieselabgase, sollen in die entsprechende Richtlinie aufgenommen werden. Darauf haben sich Vertreter der EU-Kommission, des Europaparlaments und der EU-Staaten am 11. Oktober 2018 in Brüssel verständigt.
Bauarbeiter, Berufskraftfahrer, Beschäftigte in der chemischen Industrie, der Metall- und der Automobilindustrie sowie Hafen- und Lagerarbeiter würden besonders von den neuen Vorschriften profitieren.
"Heute haben wir einen weiteren wichtigen Schritt zum Schutz der europäischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor arbeitsbedingten Krebserkrankungen unternommen." Die zuständige EU-Kommissarin Marianne Thyssen begrüßte die Einigung und erklärte:
Gleichzeitig werde der Binnenmarkt einfacher und gerechter, da es vor allem für Klein- und Kleinstunternehmen leichter werde, die Arbeitsschutzvorschriften zu befolgen. Genaueres dazu wurde aber noch nicht gesagt.
"Ich hoffe, dass diese Einigung rasch bestätigt wird, damit wir tatsächlich etwas bewirken und über die nächsten 50 Jahre mehr als 100.000 krebsbedingten Todesfällen vorbeugen können", betonte Thyssen.
Kommentar schreiben