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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Hier finden Sie einmal in der Woche die wichtigsten Neuigkeiten aus dem Handwerk, kuratiert von Chefredakteur Stefan Buhren. (Foto: © Verlagsanstalt Handwerk)
Vorlesen:
März 2021
Einmal in der Woche informiert Stefan Buhren, Chefredakteur des Deutschen Handwerksblatts, an dieser Stelle über die wichtigsten Neuigkeiten aus dem Handwerk.
In einer Welt voller News zählen Twitter und Facebook längst zu den etablierten Kurznachrichten-Kanälen. Dank begrenzter Zeichenzahl (maximal 280 auf Twitter) heißt es, Themen schnell auf den Punkt zu bringen.
Wir vom Deutschen Handwerksblatt dürfen nicht fehlen, um kurz und knapp auf die wichtigsten Neuigkeiten rund um und für das Handwerk hinzuweisen. Was Deutschlands "Wirtschaftsmacht von nebenan" bewegt, präsentieren wir daher jeden Dienstagmittag unter #DWIH – die Woche im Handwerk!
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Wer in Kurzarbeit ist, bekommt auch nur einen anteilig gekürzten Urlaub. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden. Mehr lesen!
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Im Interview: Harald Esser, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Friseurhandwerks, über die Öffnung der Salons und die Folgen der Pandemie. Mehr lesen!
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Mit 18 kostenlosen Azubitests von handwerksblatt.de können Betriebsinhaber ihren Bewerbern auf den Zahn fühlen und Schulabgänger checken, ob sie fit für eine Handwerksausbildung sind. Mehr Informationen
Foto: © Tyler Olson/123RF.comDie EU-Kommission hat ein Strategiepapier vorgelegt, in dem sie ihre Digitalziele für 2030 formuliert. Bis dann sollen drei von vier Unternehmen Cloud-Computing-Dienste, Big Data und künstliche Intelligenz nutzen. Mehr lesen!
Die Verpflichtung der Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern wenn möglich Homeoffice anzubieten, wurde bis 30. April 2021 verlängert. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde an einigen Stellen verschärft. Mehr lesen!
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Nur mit einem Tritt gegen die Tür konnte sich ein Arbeitnehmer aus der Toilette befreien. Sein Kollege hatte diese im Streit abgesperrt. Der Missetäter kassierte dafür die fristlose Kündigung. Zu recht, sagt das Arbeitsgericht Siegburg. Mehr lesen!
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