Die Woche im Handwerk (KW 2/20)
Einmal in der Woche informiert Stefan Buhren, Chefredakteur des Deutschen Handwerksblatts, an dieser Stelle über die wichtigsten Neuigkeiten aus dem Handwerk.
Präsentiert Die Woche im Handwerk: Chefredakteur Stefen Buhren. Foto: © Andreas BuckIn einer Welt voller News zählen Twitter und Facebook längst zu den etablierten Kurznachrichten-Kanälen. Dank begrenzter Zeichenzahl (maximal 280 auf Twitter) heißt es, Themen schnell auf den Punkt zu bringen.
Wir vom Deutschen Handwerksblatt dürfen nicht fehlen, um kurz und knapp auf die wichtigsten Neuigkeiten rund um und für das Handwerk hinzuweisen. Was Deutschlands "Wirtschaftsmacht von nebenan" bewegt, präsentieren wir daher jeden Dienstagmittag unter #DWIH – die Woche im Handwerk!
KW 2/20
Gefährliche Fahrzeuge und Aufbauten aus Deutschland
Foto: © nito500/123RF.com
Die meisten Beanstandungen an Produkten in Deutschland gab es 2018 bei Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und Aufbauten, zu dem Schluss kommt die BAuA-Publikation "Gefährliche Produkte 2019". Mehr lesen!
Smart Meter: Intelligente Stromzähler werden Pflicht
Foto: © Piotr Adamowicz/123RF.com
Seit Anfang dieses Jahres müssen private Haushalte mit hohem Stromverbrauch ein intelligentes Strommesssystem einbauen lassen. Jetzt sind drei Produkte zertifiziert. Mehr lesen!
+++ Service +++ Gebündeltes Fachwissen für alle Handwerker
Foto: © Verlagsanstalt Handwerk
Die neue Internet-Plattform unseres Verlags bündelt Branchen-Know-how und redaktionelle Kompetenz für den deutschsprachigen Markt. Statt sich notwendige Informationen auf verschiedenen Seiten zusammensuchen zu müssen, reicht ein Blick auf Gebäudehülle.net
Auch im Winter e-mobil bleiben
Foto: © welcomia/123RF.com
Längere Ladezeiten und Reichweiteverlust: Der ADAC gibt Ratschläge, wie Elektroautos und E-Scooter auch in der kalten Jahreszeit gute Leistung bringen. Mehr lesen!
Brandschutzhelfer für Smartphone und PC
Foto: © Volodymyr Plysiuk/123RF.com
Die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen für den Betrieb zu ermitteln und zu dokumentieren, kann aufwändig sein. Eine App verspricht Entlastung. Mehr lesen!
Kein Schmerzensgeld nach Sturz auf Betriebsgelände
Ein Arbeitgeber muss kein Schmerzensgeld an einen Mitarbeiter zahlen, der auf dem Betriebsgelände wegen Glatteis gestürzt war. Denn der Chef hat den Unfall nicht vorsätzlich herbeigeführt. Mehr lesen!
Zusammengestellt von Stefan Buhren
Text:
Stefan Buhren /
handwerksblatt.de
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