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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Hier finden Sie einmal in der Woche die wichtigsten Neuigkeiten aus dem Handwerk, kuratiert von Chefredakteur Stefan Buhren. (Foto: © Verlagsanstalt Handwerk)
Vorlesen:
August 2020
Einmal in der Woche informiert Stefan Buhren, Chefredakteur des Deutschen Handwerksblatts, an dieser Stelle über die wichtigsten Neuigkeiten aus dem Handwerk.
In einer Welt voller News zählen Twitter und Facebook längst zu den etablierten Kurznachrichten-Kanälen. Dank begrenzter Zeichenzahl (maximal 280 auf Twitter) heißt es, Themen schnell auf den Punkt zu bringen.
Wir vom Deutschen Handwerksblatt dürfen nicht fehlen, um kurz und knapp auf die wichtigsten Neuigkeiten rund um und für das Handwerk hinzuweisen. Was Deutschlands "Wirtschaftsmacht von nebenan" bewegt, präsentieren wir daher jeden Dienstagmittag unter #DWIH – die Woche im Handwerk!
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Die Regierungspartner haben sich im Koalitionsausschuss darauf geeinigt, das Kurzarbeitergeld zu verlängern. Es soll wegen der Corona-Pandemie bis Ende 2021 laufen. Mehr lesen!
Handwerksbetriebe und KMU, die in E-Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur investieren wollen, können sich noch bis zum 14. September um eine Förderung bemühen. Mehr lesen!
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Die neue Internet-Plattform unseres Verlags bündelt Branchen-Know-how und redaktionelle Kompetenz für den deutschsprachigen Markt. Statt sich notwendige Informationen auf verschiedenen Seiten zusammensuchen zu müssen, reicht ein Blick auf www.gebaeudehuelle.net
Foto: © kuzma/123RF.comDas Bundeskabinett hat eine Verlängerung der Westbalkanregelung um drei Jahre beschlossen. Vor allem das Baugewerbe nutzt die Regelung. Es wird allerdings ein begrenztes Kontingent an Arbeitskräften geben. Mehr lesen!
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Eine sogenannte "ZS Zahldienststelle" verschickt gefälschte Abrechnungen für Handelsregistereinträge, die scheinbar direkt vom Amtsgericht kommen. Ab in den Papierkorb damit! Mehr lesen!
Fällt bei heftigen Sturmböen ein Bauzaun auf ein daneben geparktes Fahrzeug, muss der Aufsteller dem Eigentümer den Schaden ersetzen. Mehr lesen!
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