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HWK Trier | April 2024
Einsatz von Subunternehmen am Bau
In der Baubranche ist der Einsatz von Subunternehmen weit verbreitet. Bei der Vertragsgestaltung gilt es daher, Haftungsrisiken zu vermeiden.
Elektrohändler, die gegen die Rücknahmepflicht von Altgeräten verstoßen, müssen mit einem Bußgeld rechnen. (Foto: © bialasiewicz/123rf.com)
Vorlesen:
Juni 2017
Elektrohändler, die sich weigern, Elektro- und Elektronikaltgeräte zurückzunehmen, müssen ab dem 1. Juni mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen.
Das zugrundeliegende Elektro- und Elektronikgesetz ist am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten. Es verpflichtet Händler mit einer Verkaufs- oder Versand- und Lagerfläche von mindestens 400 Quadratmetern für elektrische oder elektronische Geräte alte Geräte vom Endkunden zurückzunehmen. Kauft der Verbraucher ein neues Gerät, kann er das alte gleichartige Gerät kostenlos zurückgeben. Kleine elektrische oder elektronische Geräte können auch ohne Neukauf kostenlos zurückgegeben werden.
Ein Verzeichnis von Sammel- und Rücknahmestellen finden Verbraucher hier. Wichtige Fragen zum Elektro- und Elektronikgesetz beantwortet das Bundesumweltministerium auf seiner Website.
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