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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Zu der am 28. Februar 2018 bekannt gewordenen Einigung im Trilogverfahren zur Neuregelung der Entsenderichtlinie äußert sich der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa. (Foto: © ZDB)
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Juni 2018
Das Baugewerbe hält die neuen Regelungen der Entsenderichtlinie für überzogen und nur schwer zu kontrollieren.
Ziel der Entsenderichtlinie ist es, den "Arbeitnehmern ein Mindestmaß an Schutz" zukommen zu lassen. Nach der jüngsten Reform der EU-Kommission würden aber neben dem Mindestlohn weitere Vergütungsbestandteile in die Richtlinie einbezogen, kritisiert der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB). Dieses stehe dem ursprünglichen Ziel der Richtlinie entgegen.
"Wir stellen in der Praxis fest, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, also die FKS, bereits heute nicht in der Lage ist, die Einhaltung des Mindestlohns flächendeckend zu kontrollieren", erklärt der Hauptgeschäftsführer des ZDB, Felix Pakleppa. "Wie wird das erst aussehen, wenn die FKS die Einhaltung weiterer Vergütungsbestandteile wie Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge kontrollieren soll?", fragt der ZDB-Chef.
Das Baugewerbe sei sehr dafür, dass entsandte Arbeitnehmer zu denselben Lohnkosten auf deutschen Baustellen arbeiten wie unsere heimischen Facharbeiter. "Da aber die Sozialabgaben wie auch die Steuerbelastung für ausländische Arbeitnehmer weiterhin deutlich niedriger sind als für deutsche Beschäftige, wird dieser Zustand auch mit der geänderten Entsenderichtlinie nicht erreicht werden."
Jetzt müsse der Richtlinientext noch im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Dann haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in das deutsche Recht zu überführen.
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