Entsenderichtlinie: "Überzogene Neuregelung"
Das Baugewerbe hält die neuen Regelungen der Entsenderichtlinie für überzogen und nur schwer zu kontrollieren.
Ziel der Entsenderichtlinie ist es, den "Arbeitnehmern ein Mindestmaß an Schutz" zukommen zu lassen. Nach der jüngsten Reform der EU-Kommission würden aber neben dem Mindestlohn weitere Vergütungsbestandteile in die Richtlinie einbezogen, kritisiert der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB). Dieses stehe dem ursprünglichen Ziel der Richtlinie entgegen.
"Wir stellen in der Praxis fest, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, also die FKS, bereits heute nicht in der Lage ist, die Einhaltung des Mindestlohns flächendeckend zu kontrollieren", erklärt der Hauptgeschäftsführer des ZDB, Felix Pakleppa. "Wie wird das erst aussehen, wenn die FKS die Einhaltung weiterer Vergütungsbestandteile wie Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge kontrollieren soll?", fragt der ZDB-Chef.
Die Mitgliedstaaten haben zwei Jahre Zeit für eine Neuregelung
Das Baugewerbe sei sehr dafür, dass entsandte Arbeitnehmer zu denselben Lohnkosten auf deutschen Baustellen arbeiten wie unsere heimischen Facharbeiter. "Da aber die Sozialabgaben wie auch die Steuerbelastung für ausländische Arbeitnehmer weiterhin deutlich niedriger sind als für deutsche Beschäftige, wird dieser Zustand auch mit der geänderten Entsenderichtlinie nicht erreicht werden."
Jetzt müsse der Richtlinientext noch im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Dann haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in das deutsche Recht zu überführen.
Text:
Rainer Fröhlich /
handwerksblatt.de
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