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HWK des Saarlandes | September 2026
HWK ist Partner im "Bündnis für zirkuläres Bauen"
Das Saarland setzt auf ressourcenschonendes und wirtschaftliches Bauen.
Ist die neue Regelung auf dem Bau zu kontrollieren? Nein, meint der ZDB. (Foto: © kuzma/123RF.com)
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25. Juni 2018
Aktualisiert am 11. Juli 2024, 15:53
Die geplante Änderung der Entsenderichtlinie wird bei den Unternehmen nicht zu mehr Bürokratie führen, sagt die Bundesregierung.
Die Bundesregierung schreibt am 25. Juni in ihrer Antwort (19/2806) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, dass die neuen EU-Regelung zur Arbeitnehmer-Entsendung nicht zu einem bürokratischen Mehraufwand bei den Unternehmen führen wird. Die Änderung enthalte keine Regelungen über Verwaltungsanforderungen, die Unternehmen im Rahmen einer Entsendung gegenüber staatlichen Behörden einhalten müssen. Es würden auch keine Vorschriften über staatliche Kontrollen oder andere staatliche Maßnahmen gegenüber Entsendeunternehmen eingeführt, heißt es in der Antwort weiter.
Das Baugewerbe hingegen hält die neuen Regelungen der Entsenderichtlinie für überzogen und nur schwer zu kontrollieren. Die neue Entsenderichtlinie sieht vor, dass entsandte Arbeitnehmer von Anfang an die gleichen Tariflöhne wie ihre einheimischen Kollegen bekommen. Einbezogen sind damit auch Lohnbestandteile, wenn sie in Rechtsvorschriften oder in allgemein verbindlichen Tarifverträgen festgelegt sind, beispielsweise Weihnachtsgeld. Dies stehe dem ursprünglichen Ziel der Richtlinie entgegen kritisiert, der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB). In der Praxis sei die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bereits heute nicht in der Lage, die Einhaltung des Mindestlohns flächendeckend zu kontrollieren.
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