Das neue EPG entscheidet über die Verletzung und Gültigkeit von Patenten nach dem EU-Patentübereinkommen sowie dem neuen EU-Einheitspatent.

Das neue EPG entscheidet über die Verletzung und Gültigkeit von EU-Einheitspatenten. (Foto: © zakokor /123RF.com)

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Das EU-Patent startet

Das europäische Einheitspatent tritt am 1. Juni 2023 in Kraft und das einheitliche Patentgericht der EU nimmt seine Arbeit auf. Künftig muss ein Patent nicht mehr in jedem einzelnen Mitgliedsstaat für gültig erklärt werden.

Das Einheitliche Patentgericht (EPG) nimmt am 1. Juni 2023 seine Arbeit auf, es entscheidet in Verfahren über die Verletzung und Gültigkeit von Patenten nach dem EU-Patentübereinkommen sowie dem neuen EU-Einheitspatent und ist für alle beteiligten EU-Mitgliedstaaten zuständig. Das einheitliche Patent der EU gilt in den 17 Ländern, die bislang dem Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) beigetreten sind: Deutschland, Frankreich, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Slowenien. Weitere Länder können sich anschließen.

Das EU-Einheitspatent bietet in allen teilnehmenden Staaten Patentschutz für weniger als 5.000 Euro für die ersten zehn Jahre Laufzeit. Und Patentinhaber können auch einfacher ihre Rechte durchsetzen: Zukünftig können sie in einem einheitlichen Verfahren die Verletzung ihres Patents in allen teilnehmenden Mitgliedstaaten unterbinden. In gleicher Weise können sie auch die Wirksamkeit des Schutzes in allen Mitgliedstaaten überprüfen.

Kleine Unternehmen können Kosten und Zeit sparen

Es gibt eine einheitliche Zivilprozessordnung und in dem neuen Verfahren kommt moderne Technik zum Einsatz. Die Akten des Gerichts werden vollelektronisch in einem Case Management System geführt; auch die Entscheidungen des Gerichts ergehen in elektronischer Form. Die Rechtsakte sowie weiterführende Informationen können auf der Website des Einheitlichen Patentgerichts abgerufen werden.

Erstinstanzliche Kammern werden in den  Mitgliedstaaten eingerichtet, in Deutschland an den Standorten Düsseldorf, Hamburg, Mannheim und München. Das Berufungsgericht hat seinen Sitz in Luxemburg. Das EPG tritt  neben die nationalen Gerichte, so dass nationale und europäische Rechtsprechung einander ergänzen werden. Die Gerichte in Deutschland bleiben weiterhin zuständig für Streitigkeiten über deutsche Patente, die vom Deutschen Patent- und Markenamt nach dem Patentgesetz erteilt werden.

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Bundesjustizminister Buschmann erklärt dazu: "Zukünftig müssen innovative Unternehmen für den Schutz ihrer technischen Erfindungen Patente nicht mehr einzeln für alle Mitgliedstaaten anmelden, aufrechterhalten und im Streitfall vor Gericht geltend machen. Mit der Einführung des EU-Einheitspatents wird ein neues Instrumentarium geschaffen, von dem die innovative Industrie und gerade kleine und mittlere Unternehmen in Europa profitieren werden. Denn sie können in erheblichem Umfang Aufwand und Kosten sparen."

EU-Patentgericht Weiterführende Informationen finden Sie > auf der Webeite des Einheitlichen Patentgerichts 

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Text: / handwerksblatt.de

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