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Fachkräftemangel: Rentner sollen dauerhaft mehr dazu verdienen können

Betriebsführung

Wegen der Corona-Krise dürfen Frührentner aktuell statt 6.300 Euro im Jahr bis zu 46.060 Euro dazuverdienen. Angesichts des Fachkräftemangels soll der höhere Hinzuverdienst dauerhaft möglich sein. Auch andere Rentner sollen deutlich mehr dazuverdienen können.

Das Bundesarbeitsministerium hat einen Referentenentwurf vorgelegt, wonach die höhere Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfristet werden soll. Die deutlich höhere Hinzuverdienstmöglichkeit war wegen der Corona-Pandemie im Jahr 2020 eingeführt worden und ist bis 31. Dezember 2022 befristet. Vorher lag die Hinzuverdienstgrenze bei jährlich 6.300 Euro. Was man darüber hinaus verdiente, wurde zu 40 Prozent von der Rente abgezogen.

Durch die im Koalitionsvertrag vorgesehene Entfristung bliebe ab dem 1. Januar 2023 ein Hinzuverdienst "in Höhe des 14-fachen der monatlichen Bezugsgröße" dauerhaft anrechnungsfrei. Das sind 46.060 Euro im Jahr 2022 (statt der davor geltenden 6.300 Euro). Dieser Wert würde jährlich angepasst. Alles, was dann darüber hinaus dazu verdient wird, würde wie bisher auch mit 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Mit der Entfristung will die Bundesregierung dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Die Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt soll Rentnerinnen und Rentnern schmackhaft gemacht werden.

Auch bei Erwerbsminderungsrente mehr dazuverdienen

Auch bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung soll die bisherige Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro ab 1. Januar 2023 abgeschafft werden. Stattdessen soll "unter Beachtung des eingeschränkten Leistungsvermögens von weniger als drei Stunden täglich" eine Hinzuverdienstgrenze von drei Achteln der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße im Jahr gelten. Dies würde 17.272,50 Euro im Jahr 2022 entsprechen.

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Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung soll die Hinzuverdienstgrenze entsprechend dem sogenannten "Restleistungsvermögen" von unter sechs Stunden täglich sechs Achtel der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße betragen. Dies wären 34.545 Euro im Jahr 2022. Wenn vor Eintritt der Erwerbsminderung ein höheres Einkommen erzielt wurde, würde dann weiterhin die höhere individuell-dynamische Hinzuverdienstgrenze gelten. 

Tipp: Jede Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit muss an den Rentenversicherungsträger gemeldet werden.

Bei Rentnerinnen und Rentnern, die die Regelaltersgrenze erreichen, wirkt sich eine Beschäftigung nicht mehr auf Ihre Altersrente aus. Sie dürfen unbegrenzt hinzuverdienen.

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Text: / handwerksblatt.de

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