Sachliche Gründe für den Unterschied beim Preis sind zum Beispiel Haarlänge, Zeitaufwand oder Materialverbrauch.

Sachliche Gründe für unterschiedliche Preise sind zum Beispiel Haarlänge, Zeitaufwand oder Materialverbrauch. (Foto: © Tyler Olson/123RF.com)

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Friseure: Geschlechterneutrale Preise sind Pflicht

Zahlen Frauen in Ihrem Friseursalon immer noch mehr als Männer? Vorsicht: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz hat auch Auswirkungen auf die Preisgestaltung im Handwerk.

Viele Jahrzehnte lang gab es in den meisten Friseursalons geschlechtsbezogene Preislisten. Oft ist es auch heute noch so, dass ein Haarschnitt für Männer bei gleicher Leistung günstiger ist als für Frauen, nur weil das Geschlecht unterschiedlich ist. Ein Thema, das es dabei zu beachten gilt, ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Denn es hat Auswirkungen auf eine diskriminierungsfreie und nachvollziehbare Preisgestaltung. 

Und nicht nur das AGG verbietet solche Preisunterschiede grundsätzlich. Auch der Europäische Gerichtshof hat 2025 entschieden, dass Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund weder datenschutz- noch diskriminierungsrechtlich haltbar ist (Az. C-394/23).

Als Konsequenz sollte jeder Betrieb eine geschlechterneutrale Preisliste erstellen, die auf sachlichen Kriterien basiert. Wer auf diesem Wege Diskriminierung vermeidet, muss keine rechtlichen Konsequenzen fürchten. Worauf Betriebe achten sollten, erklären wir hier. 

Was sagt das AGG?

Das  AGG hat laut § 1 das Ziel, "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen". § 2 AGG beschreibt, in welchen Bereichen das Gesetz gilt.

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Für das Friseurhandwerk sind vor allem zwei Punkte wichtig:

  • der Schutz von Beschäftigten vor Benachteiligung und 
  • der Schutz vor Benachteiligung im zivilrechtlichen Geschäftsverkehr. 

Benachteiligung im Geschäftsverkehr

Besonders wichtig für Friseurbetriebe ist der Schutz vor Benachteiligung im zivilrechtlichen Geschäftsverkehr. Nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG darf niemand bei der Begründung, der Durchführung oder der Beendigung von Verträgen benachteiligt werden, wenn der Grund einer der in § 1 genannten Merkmale ist.

Das gilt besonders für sogenannte Massengeschäfte – also Geschäfte, die häufig und zu gleichen Bedingungen abgeschlossen werden, ohne dass die Person des Kunden eine Rolle spielt. Friseurdienstleistungen gehören in der Regel zu solchen Massengeschäften des täglichen Lebens. Deshalb gelten die Vorgaben des AGG normalerweise auch hier.

Ausnahme bei sachlichem Grund

§ 20 Abs. 1 AGG erlaubt aber unterschiedliche Behandlungen, wenn ein sachlicher Grund besteht. Oder es sich um eine "positive Maßnahme" nach § 5 AGG handelt: Das ist etwa der Fall, wenn der Friseur seinen Kundinnen mit schwerer Krankheit besondere Termine anbietet.

Das bedeutet: Wenn ein rechtfertigender sachlicher Grund vorliegt, darf ein Unterschied gemacht werden – etwa wenn er objektiv notwendig oder sinnvoll ist. Das ist beim Friseursalon zum Beispiel der Zeitaufwand oder der Materialverbrauch.

Folgen bei Ungleichbehandlung

Gibt es jedoch keine solche Rechtfertigung, liegt eine ungerechtfertigte Benachteiligung vor. Dann hat die betroffene Person nach § 21 AGG  Anspruch auf Beseitigung, Unterlassung, Schadensersatz und gegebenenfalls auf eine Geldentschädigung. Diese Ansprüche müssen innerhalb von zwei Monaten  – nach den neuesten Plänen der Bundesregierung bald innerhalb von vier Monaten – geltend gemacht werden. Zusätzlich können sich noch weitere Ansprüche aus anderen Gesetzen ergeben.

Die neutrale Preisgestaltung im Friseurhandwerk

Die richtige Preisstrategie sollte nach dem tatsächlichen Aufwand kalkuliert sein. Unterschiede kann man vor allem machen nach Haarlänge, technischer Ausführung – etwa Schnitt mit Schere oder Maschine – und dem jeweilige Zeit- und Arbeitsaufwand, insbesondere beim Styling.

Unisex-Preise als Management Werkzeug

Nicht nur wegen des AGG ist eine geschlechterneutrale Preisliste wichtig. Auch für die Außendarstellung des Betriebs und der gesamten Branche hat sie große Bedeutung. Unisex-Preise verleihen dem Friseurbetrieb ein modernes und zeitgemäßes Image. Zusätzlich können Ungleichbehandlungen besonders in Zeiten sozialer Medien schnell ein negatives Bild erzeugen.

Quelle: friseurhandwerk.de

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Text: / handwerksblatt.de

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