Die Gleichbehandlung bekommt ein Upgrade
Menschen sollen besser vor Diskriminierung geschützt werden. Deshalb haben zwei Ministerien jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, der EU-Vorgaben ins deutsche Recht umsetzt.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll noch besser vor Benachteiligung schützen und wird reformiert. Zwei Bundesministerien haben jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Damit sollen europäische Vorgaben ins deutsche Recht übernommen der Schutz erweitert werden.
Das AGG gilt seit 2006. Es schützt Menschen vor Diskriminierung in der Arbeitswelt und bei privaten Verträgen wie Miete oder Kauf. Mit dem neuen "Zweiten Gesetz zur Änderung des AGG" wollen das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) den Schutz für Betroffene verstärken, unklare Stellen im Gesetz beseitigen und die Durchsetzung der Rechte verbessern.
Der am 14. April 2026 vorgestellte Gesetzentwurf enthält fünf zentrale Änderungen:
1. Längere Frist für Ansprüche
Wer Diskriminierung erlebt, soll mehr Zeit haben, um seine Rechte einzufordern. Bisher muss man Ansprüche innerhalb von zwei Monaten geltend machen. Die Frist soll künftig vier Monate betragen.
2. Mehr Schutz im Alltag
Der Schutz vor Benachteiligung im Zivilrecht soll erweitert werden. Bisher gilt er im Bezug auf das Geschlecht nur bei sogenannten Massengeschäften – diese Einschränkung soll wegfallen. Die Änderung setzt die EU-Unisex-Richtlinie um und beendet damit ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission.
Auch der Schutz vor sexueller Belästigung soll ausgeweitet werden: Nicht nur am Arbeitsplatz, sondern auch beim Wohnen, im Fitnessstudio oder in der Fahrschule soll das AGG gelten. So erhalten Betroffene auch dort besseren Rechtsschutz.
3. Mehr Unterstützung durch die Antidiskriminierungsstelle
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) soll Menschen, die sich benachteiligt fühlen, besser helfen können. Sie soll künftig ein Streitschlichtungsverfahren anbieten, das jedem offensteht, der meint, seine Rechte nach dem AGG seien verletzt worden. Ziel ist eine schnelle und einvernehmliche Lösung. Außerdem soll die ADS in Gerichtsverfahren als Beistand auftreten oder auf Anfrage des Gerichts Stellung nehmen dürfen. Auch ihre Zusammenarbeit mit der Bundesregierung soll klarer geregelt werden. Diese Änderungen setzen zwei EU-Richtlinien über Gleichbehandlungsstellen um.
4. Anpassung der "Kirchenklausel"
Die sogenannte "Kirchenklausel" (§ 9 AGG) erlaubt Glaubensgemeinschaften, ihre Beschäftigten je nach Religion oder Weltanschauung unterschiedlich zu behandeln – aber nur in bestimmten Grenzen. Künftig muss ein klarer Zusammenhang zwischen der Religion und der konkreten Arbeit oder deren Umständen bestehen. So passt der Gesetzgeber die Vorschrift an die Rechtsprechung der höchsten Gerichte an.
5. Einfachere Anwendung des Gesetzes
Zusätzliche Klarstellungen und Verbesserungen sollen das AGG verständlicher und praktikabler machen. Das Diskriminierungsmerkmal "Alter" wird durch "Lebensalter" ersetzt. Außerdem soll der zivilrechtliche Schutz bei Schwangerschaft und Mutterschaft gestärkt werden.
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Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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