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HWK Münster | Oktober 2025
Energie: HBZ im H2PopUpLab Gelsenkirchen
Unter dem Motto "Energie trifft Zukunft – Dein Weg im Handwerk" informiert das HBZ im H2PopUpLab Gelsenkirchen über Chancen und Perspektiven im Handwerk.
Auch Eintrittskarten zu einem Bundesligaspiel können als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, aber nur bis zu einer bestimmten Grenze. (Foto: © Kanlayavadee Thephasdin Na Ayuthaya/123RF.com)
Vorlesen:
Juni 2010
Lädt ein Betrieb Kunden und potenzielle Neukunden zu einem Spiel der Fußball-Bundesliga ein, können die Kosten für die Eintrittskarten abziehbare Betriebsausgaben sein. Das hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil entschieden.
Eine steuerliche Abzugsfähigkeit der genannten Aufwendungen liegt laut Urteil aber nur vor, wenn der Betrag als Geschenk 35 Euro nicht überschreitet oder die Einladung zu Veranstaltungen und Bewirtungen das Ziel verfolgt, eine konkrete Gegenleistung des Eingeladenen zu fördern und damit nicht als Geschenk qualifiziert wird.
Möglich ist darüber hinaus auch eine einkommensmindernde Berücksichtigung der Aufwendungen als Sponsoringaufwand, wenn die Aufwendungen als Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen zur Förderung bestimmter Personen oder Personengruppen und/oder Organisationen verstanden werden können, mit denen regelmäßig auch eigene unternehmensbezogene Ziele der Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit verfolgt werden.
Bundesfinanzhof, Urteil v. 17.2.2010 - I R 79/08
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