Die Versicherung muss Prämien zurückzahlen.

Die Versicherung muss Prämien zurückzahlen. (Foto: © welcomia/123RF.com)

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Geld zurück von der Krankenversicherung

Betriebsführung

Weil ihr Gutachter nicht unabhängig war, hat die Axa Krankenversicherung die Beiträge von privat Versicherten zu Unrecht erhöht. Ein Kunde klagte und bekam seine zu viel gezahlten Prämien zurück.

Private Krankenversicherungen dürfen ihre Beiträge erhöhen, um sie an die Kosten im Gesundheitssystem anzupassen. Die Beitragserhöhungen müssen aber von unabhängigem Treuhänder überprüft werden. Ist das nicht der Fall, ist die Prämienerhöhung unwirksam, und zwar rückwirkend.

Der Fall

Die Axa erhöhte die Beiträge ihrer privaten Versicherungskunden. Sie ließ diese Erhöhung von einem Treuhänder begutachten. Ein Kunde klagte dagegen mit dem Argument, dass das Institut nicht unabhängig und die Anhebung der Prämie somit unwirksam sei.

Das Urteil 

Der Treuhänder, der die Beitragserhöhungen der Axa Krankenversicherung auf Zulässigkeit geprüft hat, war befangen, urteilte das Gericht. Ein Gutachter darf nicht mehr als 30 Prozent seiner Einkünfte von einem Unternehmen beziehen. Es sei jedoch davon auszugehen, dass die Vergütung der Axa "den ganz überwiegenden Teil der Gesamteinkünfte" des Treuhänders ausmache.

Beiträge zurück

Das Gericht erklärte die Beitragserhöhung daher rückwirkend für unwirksam. Der Versicherungskunde kann die zu viel gezahlten Beiträge zurückfordern. Zukünftig muss er außerdem nur noch die alte, niedrigere Prämie für seinen Tarif zahlen.

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Praxistipp: Privat Krankenversicherte, die in den letzten 10 Jahren eine Prämienerhöhung bekommen haben, sollten diese von einem Rechtsanwalt überprüfen lassen.

Landgericht Potsdam, Urteil vom 27. September 2017, Az: 6 S 80/16; die Axa wird Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

Text: / handwerksblatt.de

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