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Steuertipp: Unterhaltszahlung für Kinder über 25

Eltern, die ihre erwachsenen Kinder bei Ausbildung oder Studium finanziell unterstützen, können von einem Steuervorteil profitieren, berichtet der BVL. Was sich dabei 2025 geändert hat.

Die Miete, das Essen, die Klamotten - alles wird teurer. Oft unterstützen Eltern ihre Kinder bei Ausbildung oder Studium über den 25. Geburtstag hinaus. Zwar entfallen dann das Kindergeld, der Kinderfreibetrag und der Ausbildungsfreibetrag. "Doch Eltern können von einem anderen Steuervorteil profitieren. Ihre Unterhaltszahlungen zählen in der Einkommensteuererklärung zu den außergewöhnlichen Belastungen und lassen sich von der Steuer absetzen", erklärt Jana Bauer. Sie ist Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin.

Die Eltern können im Jahr 2025 für ihr Kind - wenn es mindestens 25 ist - unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 12.096 Euro (1.008 Euro pro Monat) steuerlich geltend machen – 312 Euro mehr als im Jahr 2024, so der BVL. Das entspreche in der Regel dem Unterhaltssatz von 990 Euro inklusive 440 Euro Wohnkosten, den Eltern laut Düsseldorfer Tabelle 2025 ihren auswärts studierenden Kindern zahlen müssen, wenn sie noch nicht verheiratet sind. Zusätzlich berücksichtigt das Finanzamt die übernommenen Basisbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. 

Wenn die Kinder neben dem Studium arbeiten (etwa in einem Minijob) beziehungsweise eine Ausbildungsvergütung erhalten, müssen Eltern das einkalkulieren. Jana Bauer: "Eigene Einkünfte und Bezüge des Unterhaltsempfängers über 624 Euro im Jahr mindern den Höchstbetrag beim Unterhaltsabzug. Auch BAföG wird angerechnet.

Beispiel:Der 26-jährige Jonas studiert auswärts. Seine Eltern überweisen ihm monatlich 1.000 Euro und übernehmen 144 Euro Basisbeiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung. In den Semesterferien arbeitet der Student und verdient insgesamt 6.000 Euro. Davon werden nach Abzug von 1.230 Euro (Arbeitnehmer-Pauschbetrag) und 624 Euro (Anrechnungs- Freibetrag) insgesamt 4.146 Euro angerechnet. Im Ergebnis können die Eltern von den 12.000 Euro Unterhalt nur 7.854 Euro zuzüglich 1.728 Euro Basisbeiträge in 2025 absetzen. Quelle: BVL

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Die Kinder dürfen allerdings nicht viel gespart haben. Das Finanzamt fragt nach dem Vermögen des Unterhaltsempfängers und das darf maximal 15.000 Euro betragen.

Eltern müssen den Unterhalt außerdem immer für den jeweiligen Monat im Voraus zahlen und nur per Überweisung. "Barzahlungen erkennt das Finanzamt seit Januar 2025 nicht mehr an. Auch übernommene Miete zählt als Unterhalt. Gehört das Kind noch zum Haushalt, können Eltern den Unterhaltshöchstbetrag ansetzen, ohne Kosten nachzuweisen", so Bauer.

Quelle: BVL

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Text: / handwerksblatt.de

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