Gesetzlicher Anspruch auf Balkonkraftwerke für Mieter
Der Bundestag hat die Verbesserung der Rechtslage für Steckersolargeräte, auch bekannt als Balkonkraftwerke, beschlossen.
Zukünftig haben Mieterinnen und Mieter einen gesetzlichen Anspruch darauf, Steckersolargeräte auf ihren Balkonen installieren zu dürfen.
Neue Mietrechtsänderungen erleichtern Solar-Balkonkraftwerke
Durch die Anpassungen im Mietrecht des BGB und im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sind Vermieter und Eigentümergemeinschaften künftig verpflichtet, die Installation von Steckersolargeräten zu genehmigen. Eine Ablehnung ist nur in begründeten Ausnahmefällen, wie etwa bei Vorgaben des Denkmalschutzes, zulässig. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.
Der Bundestag hat somit eine oft auftretende Hürde für die Installation von Solar-Balkonkraftwerken beseitigt. Dies wird voraussichtlich zu einem weiteren Anstieg der Nachfrage nach Steckersolargeräten führen. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) begrüßt die Gesetzesänderungen und sieht darin einen großen Impuls für den weiteren Ausbau von Solaranlagen auf Balkonen.
Rekordnachfrage: Steckersolargeräte boomen weiter
"Die kleine Energierevolution auf heimischen Balkonen, die derzeit bereits in vollem Gange ist, dürfte sich in den kommenden Jahren weiter beschleunigen. Das Recht zur Ernte von Sonnenstrom wird damit gesetzlich verankert. Das ist Klimaschutz konkret und zum Anfassen und dürfte nicht zuletzt die Akzeptanz der Energiewende weiter steigern", kommentiert BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig die Gesetzänderungen: "Viele Millionen Bürgerinnen und Bürger in Miethaushalten und Wohneigentümergemeinschaften erhalten nun erstmals unmittelbaren Zugang zu preiswertem Solarstrom."
Bis heute wurden über 550.000 Steckersolargeräte bei der Bundesnetzagentur registriert, davon allein 273.000 im Jahr 2023. Die Nachfrage bleibt ungebrochen: Von Januar bis Mai 2024 wurden neue Steckersolaranlagen mit einer Gesamtleistung von etwa 150 MWp installiert, was einer Steigerung von 69 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum entspricht.
Neues Gesetz vereinfacht Nutzung von Steckersolaranlagen
Der nächste bedeutende Fortschritt für dieses Marktsegment ist der gesetzliche Anspruch auf die Installation von Steckersolaranlagen. Bereits im April hatte der Bundestag mit dem verabschiedeten Solarpaket die Nutzung und Registrierung von Steckersolaranlagen erheblich vereinfacht. Seitdem müssen diese nur noch in einer Datenbank der Bundesnetzagentur eingetragen werden, die verpflichtende Anmeldung beim Netzbetreiber wurde abgeschafft.
Die neuen Regelungen gelten für Photovoltaikanlagen mit einer Modulleistung von bis zu 2.000 Watt und einer Wechselstrom-Anschlussleistung von maximal 0,8 kVA (oft als "800 Watt" bezeichnet). Zudem dürfen Steckersolargeräte bereits in Betrieb genommen werden, bevor alte Stromzähler gegen neue elektronische Zähler ausgetauscht wurden. Übergangsweise darf sich der Zähler rückwärts drehen, wenn überschüssiger Solarstrom ins Netz eingespeist wird.
Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar)
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Text:
Jürgen Ulbrich /
handwerksblatt.de
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