Bei Messung und Herstellung orthopädischer Einlagen können digitale Lösungen zum Einsatz kommen.

Bei Messung und Herstellung orthopädischer Einlagen können digitale Lösungen zum Einsatz kommen. Der Rest ist aber nach wie vor Handarbeit. (Foto: © veloliza/123RF.com)

Vorlesen:

Gutachter warnt vor orthopädischen Einlagen aus dem Internet

Ein rein digitaler Vertrieb orthopädischer Einlagen über Online-Plattformen sei derzeit weder in sachlicher noch rechtlicher Hinsicht möglich, betont Fachanwalt und Facharzt Prof. Alexander Ehlers. Er hat ein Gutachten im Auftrag der Innungen erstellt.

"Die Versorgung mit Einlagen über Onlineanbieter wird bereits grundlegenden Anforderungen der Hilfsmittelversorgung aus rechtlicher und medizinischer Sicht nicht gerecht", erklärt Prof. Dr. iur. Dr. med. Alexander P. F. Ehlers, Fachanwalt für Medizinrecht und Facharzt für Allgemeinmedizin in seinem "Gutachten zu der rechtlichen Bewertung des Outsourcings von Orthopädietechnikleistungen". 

Verstoß gegen nationale und europarechtliche Vorschriften

Digitale Innovationen bereichern das orthopädietechnische und orthopädieschuhtechnische Handwerk seit Jahren. Sie unterstützen das Fach bei der Versorgung der gut 74 Millionen gesetzlich Versicherten mit Hilfsmitteln in Deutschland. Auch bei Messung und Herstellung orthopädischer Einlagen können digitale Lösungen zum Einsatz kommen.

Ein rein digitaler Vertrieb orthopädischer Einlagen über Online-Plattformen sei hingegen zum jetzigen Zeitpunkt und nach aktuellem Stand der Technik nicht möglich, erklärt Prof. Ehlers: "Das Outsourcing von Orthopädietechnikleistungen in beschriebener Art verstößt gegen nationale und europarechtliche Vorschriften. Denn es kann nicht gewährleistet werden, dass allgemeine Patienteninteressen und medizinisch notwendige Versorgungsschritte – wie Untersuchung, die erforderliche Überwachung und Nachversorgung, die individuelle fachgerechte Herstellung und Anpassung von orthopädischen Einlagen – allein durch Fernkontakt fachgemäß erfolgen." Die Gesetzesverstöße seien alle auf eine unzureichende Patientenversorgung durch reinen Onlinehandel zurückzuführen.

In dem Gutachten hat Ehlers die rechtliche Zulässigkeit, die rechtlichen Rahmenbedingungen, den medizinischen Nutzen und die medizinischen Gefahrenquellen des Outsourcings von Orthopädietechnikleistungen am konkreten Beispielfall der orthopädischen Fußeinlagen (PG 08) geprüft und dargelegt.

Das könnte Sie auch interessieren:

Innung: "Qualitätsstandards sichern!"

"Damit erteilt das Gutachten allen aktuellen Bestrebungen eine Absage, das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes aufzuweichen und die Qualitätsstandards zu Lasten der Patienten in Deutschland zu senken", unterstreicht Alf Reuter, Präsident des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT). "Die Gesundheit ist kein Spielplatz, auf dem man mit Warnungen von Fachgesellschaften und gesetzlichen Vorschriften nach Gutdünken verfahren kann. Der Gesetzgeber sollte das klarstellen."

Das Gutachten wurde auf Initiative der Landesinnung Bayern für Orthopädie Technik erstellt. Neben zwölf Innungen des Spitzenverbandes für Orthopädie-Schuhtechnik e. V. (SpiOST) wurde es von sechs Landesinnungen für Orthopädie-Technik sowie den fünf Innungen für Orthopädie-Technik in Nordrhein-Westfalen in Auftrag gegeben.

Gutachten bestellen Eine Zusammenfassung des "Gutachtens zu der rechtlichen Bewertung des Outsourcings von Orthopädietechnikleistungen" können Sie unter kommunikation@biv-ot.org anfordern.

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale DHB registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: