Die Beschäftigten im nordwestdeutschen Tischlerhandwerk können sich nach dem Tarifabschluss über höhere Entgelte freuen. (Foto: © Katarzyna Białasiewicz/123RF.com)

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Höhere Löhne und Gehälter im Tischlerhandwerk

Das Tischlerhandwerk und die IG Metall erzielen einen Tarifabschluss. Rund 80.000 Beschäftigte erhalten ab August zwei Jahre mehr Geld. Im kommenden Jahr steigen die Entgelte in einer zweiten Stufe.

In der zweiten Runde der Tarifverhandlungen einigten sich die Verbände des nord-westdeutschen Tischlerhandwerks mit der IG Metall auf einen Abschluss mit einer Laufzeit von 26 Monaten. Die Löhne und Gehälter steigen demnach innerhalb dieses und des nächsten Jahres in zwei Stufen, meldet der Fachverband des Tischlerhandwerks NRW. Das Verhandlungsergebnis für die rund 80.000 Beschäftigten im nord-westdeutschen Tischlerhandwerk beinhaltet im Einzelnen:

  • Am 1. August 2019 steigen die Entgelte um 2,9 Prozent. Der neue Ecklohn der Entgeltgruppe 6 erhöht sich damit auf 17,21 Euro bzw. auf 2.883,00 Euro pro Monat.
  • Zum 1. Oktober 2020 steigen die Entgelte um weitere 2,0 Prozent. Der Ecklohn der Entgeltgruppe 6 beträgt dann 17,56 Euro bzw. 2.941,00 Euro pro Monat.
  • Die Entgelttabelle kann erstmals mit einer Frist von einem Monat zum 30. September 2021 gekündigt werden.
  • Die Ausbildungsvergütungen steigen ab dem 1. August 2019 um jeweils 30,00 Euro auf 650,00 Euro im 1. Ausbildungsjahr, auf 760,00 Euro im 2. Ausbildungsjahr und auf 850,00 Euro im 3. Ausbildungsjahr.
  • Am 1. August 2020 steigen die Ausbildungsvergütungen um jeweils weitere 30,00 Euro und betragen dann 680,00 Euro im 1. Ausbildungsjahr, 790,00 Euro im 2. Ausbildungsjahr und 880,00 Euro im 3. Ausbildungsjahr.

Abschläge im Ruhestand vermeiden

Zudem wurde ein Tarifvertrag zum Ausgleich von Rentenabschlägen abgeschlossen, der Folgendes umfasst: Arbeitnehmer können ab Vollendung ihres 50. Lebensjahres freiwillig Zusatzbeiträge in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen mit dem Ziel, finanzielle Einbußen (Abschläge) bei der gesetzlichen Rente wegen eines vorgezogenen Eintritts in den Ruhestand zu vermeiden.

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Auf Verlangen des Beschäftigten zahlt der Arbeitgeber einen zusätzlichen Arbeitgeberbeitrag von 50,00 Euro pro Monat bei der Deutschen Rentenversicherung ein, aber nur solange auch der Beschäftigte selbst mindestens 50,00 Euro pro Monat freiwillig aus seinem Nettoeinkommen als Zusatzbeitrag einzahlt. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren und tritt zum 1. August 2019 in Kraft und kann erstmalig zum 31. Dezember 2024 gekündigt werden.

Text: / handwerksblatt.de

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