Höhere Löhne und 950 Euro Inflationsprämie für Dachdecker
Tarifkompromiss: Die Löhne und Gehälter im Dachdeckerhandwerk steigen zum 1. November um 5,0 Prozent und im Oktober 2023 um weitere 3,0 Prozent. Außerdem gibt es eine steuerfreie Inflationsprämie in Höhe von 950 Euro.
Die Tarifvertragsparteien des Dachdeckerhandwerks haben sich nach langen Verhandlungen auf einen Kompromiss verständigt. Die IG BAU und der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) vereinbarten, dass die Löhne und Gehälter für die rund 100.000 Beschäftigten zum 1. November 2022 um 5,0 Prozent und zum 1. Oktober 2023 um weitere 3,0 Prozent angehoben werden.
Außerdem erhalten die Beschäftigten eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsprämie in Höhe von 950 Euro, die in zwei gleichen Raten im Frühjahr 2023 und 2024 gezahlt wird. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Prämie anteilig, Azubis 35 Prozent und Minijobber sind ausgenommen.
Ausbildung attraktiver machen
Die Ausbildungsvergütung wird zudem für jedes Ausbildungsjahr in zwei Schritten angehoben. Auszubildende erhalten im 3. Lehrjahr künftig 1.260 Euro, ab Oktober 2023 sind es dann 1.320 Euro.
Gewerbliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten zudem zwei Urlaubstage mehr als bisher, denn der Arbeitnehmeranteil an der Winterbeschäftigungsumlage wird künftig ausschließlich durch einen Abzug von 0,8 Prozent des Bruttomonatslohns erbracht.
Ausbildungsbetriebe werden durch eine erweiterte Erstattung einer Monatsvergütung für Auszubildende im dritten Ausbildungsjahr gestärkt. Bisher wurden sieben Monate im 1. Ausbildungsjahr, fünf im 2. Lehrjahr und einer im 3. Jahr erstattet. Nun gilt eine 7-5-2 Regelung.
Im Gegenzug übernimmt der Arbeitgeber anfallende Fahrt- und gegebenenfalls Übernachtungs-/Verpflegungskosten für die Gesellenprüfung.
Im Kampf um die Talente attraktiv bleiben
ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk, Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite, erklärte, dieser Kompromiss sei nicht leichtgefallen. "Gerade in Zeiten, in denen die wirtschaftlichen Aussichten durch hohe Energiepreise und ständig steigende Materialkosten ungewiss sind, sind Lohnerhöhungen schwer zu vermitteln."
ZVDH-Präsident Dirk Bollwerk Foto: © ZVDH / Giulio CosciaAndererseits sei es gerade jetzt besonders wichtig, in die Beschäftigten zu investieren, die ebenfalls unter den gestiegenen Kosten leiden. "Als Klimahandwerk wollen wir im Kampf um die Talente auch weiterhin attraktiv sein für die Fachkräfte von morgen. Daher haben wir auch die Vergütung in der Ausbildung angehoben, um hier ein deutliches Signal zu setzen."
Carsten Burckhardt vom Bundesvorstand der IG BAU und Verhandlungsführer der Arbeitnehmerseite, bezeichnete das Ergebnis als "starkes Signal für das Handwerk". Es zeige, dass Tarifpartnerschaft im Sinne der Beschäftigten und der Betriebe gerade im Handwerk funktioniert könne.
"Die Beschäftigten können, vor dem Hintergrund steigender Lebenshaltungskosten, wieder optimistischer in die Zukunft schauen und dem Dachdeckerhandwerk die Treue halten", so Burckhardt.
Die Tarif- und Sozialpartner erklärten, dass sie den nächsten Wochen Vorhaben erarbeiten wollen, die die Attraktivität der Ausbildung und den Verbleib in der Branche erhöhen sollen. Dazu zählen die Förderung von lernschwachen Auszubildenden, neue Weiterbildungsangebote in puncto Digitalisierung, die kontinuierliche Qualifizierung von Ausbildern und Ausbilderinnen und ein Starter-Kit für neue Auszubildende.
Die Gesamtlaufzeit der neuen Tarifverträge endet am 30. September 2024.
Die wichtigsten Ergebnisse im Überblick
Anhebung der Löhne und Gehälter um
- 5,0 % ab dem 01.11.2022
- 3,0 % zum 01.10.2023
Gesamtlaufzeit bis zum 30.09.2024
Prämienzahlung in zwei Tranchen
Steuer- und sozialversicherungsfreie "Inflationsprämie", geltend für alle gewerblichen und kaufmännisch-technischen Arbeitnehmer (außer Mini-Jobber), Teilzeitbeschäftigte erhalten eine anteilige Zahlung; Azubis erhalten 35 %.
- 475 Euro mit der Lohnabrechnung für Februar 2023
- 475 Euro mit der Lohnabrechnung für Februar 2024
Mehr Geld für Azubis
1. Ausbildungsjahr
ab 01.10.2022: 820 Euro
ab 01.10.2023: 860 Euro
2. Ausbildungsjahr
ab 01.10.2022: 990 Euro
ab 01.10.2023: 1.040 Euro
3. Ausbildungsjahr
ab 01.10.2022: 1.260 Euro
ab 01.10.2023: 1.320 Euro
Winterbeschäftigungsumlage und Urlaubstage
Es gibt zwei Urlaubstage mehr im Jahr für alle, die bisher Urlaub eingebracht haben, da der Arbeitnehmeranteil an der Finanzierung der Winterbeschäftigungsumlage künftig ausschließlich durch Abzug vom Lohn in Höhe von 0,8 % erfolgt
Die Winterbeschäftigungsumlage ist ein monatlich zu leistender Beitrag von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Er dient dazu, ergänzende Leistungen des Saison-Kurzarbeitergeldes (früher: Schlechtwettergeld) zu finanzieren.
Quelle: ZVDH
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Text:
Kirsten Freund /
handwerksblatt.de
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