(Foto: © gehapromo/123RF.com)

Vorlesen:

Wieder möglich: KfW-Förderung zum Neubau und Umbau

Betriebsführung

Ab sofort können wieder günstige Kredite und Zuschüsse der KfW-Programme für den klimafreundlichen Neubau, den altersgerechten Umbau und das genossenschaftliche Wohnen beantragt werden.

Ab sofort können wieder Anträge für die Programme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Genossenschaftliches Wohnen und Altersgerecht Umbauen bei der KfW gestellt werden. "Jeder Förder-Euro löst Aufträge in den Büchern der Handwerker aus und kurbelt die Binnennachfrage an. Das sind genau die Impulse, die wir jetzt brauchen", sagte Bundesbauministerin Klara Geywitz vor der Presse in Berlin. Für die Programme stehen insgesamt 927 Millionen Euro bereit.

Geplant ist noch ein weiteres Programm zur Förderung des Wohnungsneubaus: "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment" (KNN). Hier werden noch die Förderrichtlinien ausgearbeitet. Für das KFN-Programm gab es Mitte Dezember 2023 aufgrund der vorübergehenden Haushaltssperre des Bundes oder ausgelaufener Bundeshaushaltsmittel einen Förderstopp. Wie lange die neuen Mittel reichen, wird sich zeigen.  

Kredite für bis zu 150.000 Euro im KFN

Der Zinssatz für Wohngebäude liegt für Endkunden zum Start am 20. Februar bei 2,1 Prozent. (Beispiel für Wohngebäude: Die Förderung führt zu einem Endkundenzinssatz von 2,13 Prozent bei Wohngebäuden bei 35-jähriger Kreditlaufzeit und zehn-jähriger Zinsbindung).

Das sei deutlich unter den aktuell marktüblichen Zinsen für Baufinanzierungen. "Damit kommt Bauen wieder in finanzierbare Größenordnungen", sagte Bauministerin Geywitz.

Das könnte Sie auch interessieren:

2023 wurde über das KFN-Programm der Neubau von über 47.000 klimafreundlichen Wohnungen gefördert. Das habe insgesamt Investitionen von rund 17,4 Milliarden Euro angestoßen. 

Wohneigentum für Familien (WEF) 

Die Förderung "Wohneigentum für Familien (WEF)" wird laut Zentralverband des Deutschen Handwerk (ZDH) nahtlos weitergeführt. Für das Förderprogramm stehen 350 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2024 zur Verfügung. Der aktuelle Zinssatz beträgt 0,70 Prozent bei einer Laufzeit von 35 Jahren. "Nachdem Mitte Oktober 2023 bereits durch Anhebung der Einkommensgrenze der Kreis der antragsberechtigten Haushalte gemäß den Forderungen des Handwerks vergrößert wurde und die Kredithöchstbeträge ebenfalls gestiegen sind, wird ab dem 1. März 2024 die Option der 20-jährigen Zinsbindung für eine langfristige Zinssicherheit eingeführt", berichtet der ZDH.

Förderprogramm für Genossenschaften ein "hidden champion"

"Das Programm für Genossenschaftliches Wohnen hat sich zu einem hidden champion entwickelt", erklärte Geywitz. "Gestartet sind wir mit sechs Millionen Euro in 2022, lagen dann bei neun Millionen Euro in 2023 und statten dieses Programm jetzt mit 15 Millionen Euro in 2024 aus." 

Mit diesem Programm werden Menschen unterstützt, die eine eigene Genossenschaft gründen, um anschließend zu bauen, oder die Genossenschaftsanteile erwerben möchten, mit zinsgünstigen Krediten und einem Tilgungszuschuss. Zum Start liegt der Zinssatz bei 2 bis 2,5 Prozent, je nach Laufzeit. Es können Kredite bis zu 100.000 Euro aufgenommen werden. Der Tilgungszuschuss liegt bei 7,5 Prozent.

150 Millionen für altersgerechte Umbauten

Bereits im November 2023 gab es einen Förderstopp für das beliebte Programm "Altersgerecht Umbauen", für das nun ebenfalls ab 20. Februar wieder Anträge gestellt werden. 2023 wurden damit nach Angaben des Bundesbauministeriums rund 31.000 Wohnungen oder Einfamilienhäuser altersgerecht beziehungsweise barrierefrei umgebaut.

Man kann zum Beispiel einen Zuschuss für den barrierefreien Badumbau, für die Beseitigung von Türschwellen oder eine barrierefreie Zufahrt zum Gebäude beantragen.

2024 stehen hierfür 150 Millionen Euro bereit, doppelt so viel wie im vergangenen Jahr. Für Einzelmaßnahmen gibt es wie bisher auch bis zu 2.500 Euro Investitionszuschuss. "Wer sein Haus zum Standard "Altersgerechtes Haus" umbaut, bekommt bis zu 6.250 Euro erstattet", berichtete Geywitz.

Das sind die Förderprogramme

Klimafreundlicher Neubau (KFN)

  • Für den Klimafreundlichen Neubau stehen in 2024 insgesamt 762 Millionen Euro in Form von zinsverbilligten Krediten zur Verfügung.
  • Es sind Kreditsummen bis zu 100.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude) oder bis zu 150.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude mit QNG) möglich.
  • Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 / Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.
  • Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
  • Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen.
  • Darüber hinaus erhalten Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse, etwa für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.
  • Anträge werden vom Energieberater erstellt und über die Hausbank an die KfW weitergeleitet

KfW Genossenschaftliches Wohnen

  • Für das Programm "Genossenschaftliches Wohnen" stehen in 2024 insgesamt 15 Millionen Euro (2023 waren es neun Millionen Euro) zur Verfügung.
  • Antragsteller können zinsverbilligte Kredite erhalten.
  • Zusätzlich wird ein Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 Prozent ermöglicht.
  • Der Höchstsatz liegt je Kreditförderung bei 100.000 Euro.
  • Die Förderung erfolgt sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft.
  • Voraussetzung für die Förderung ist, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung verwendet werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen.

Altersgerecht Umbauen

  • Für das Programm Altersgerecht Umbauen (Barrierereduzierung - Investitionszuschuss) stehen in 2024 insgesamt 150 Millionen Euro zur Verfügung (2023: 75 Millionen Euro).
  • Mit Investitionszuschüssen werden bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, mit denen Barrieren im Wohnungsbestand reduziert werden, gefördert.
  • Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen.
  • Für einzelne Maßnahmen vergibt die KfW Zuschüsse in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 2.500 Euro).
  • Wer sein Haus zum Standard "Altersgerechtes Haus" umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 6.250 Euro) von der KfW erstattet.
  • Private Bauherrinnen und Bauherren sowie Mieterinnen und Mieter können ihren Förderantrag vor Beginn der Vorhaben im KfW-Zuschussportal online stellen.

Quelle: Bundesbauministerium

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: