Diebe sind vor allem an Bargeld und Schmuck interessiert. Um in die Häuser und Wohnungen zu gelangen, gehen sie ziemlich rabiat vor.

Diebe sind vor allem an Bargeld und Schmuck interessiert. Um in die Häuser und Wohnungen zu gelangen, gehen sie ziemlich rabiat vor. (Foto: © Burmakin Andrey/123RF.com)

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Zuschüsse für Einbruchschutz: Antragsstopp

Betriebsführung

Wer sein Haus oder seine Wohnung schützen will, kann bis zu 1.600 Euro Zuschuss vom Bund bekommen. Doch mitten in der Hochsaison für Einbrecher muss die KfW einen Antragsstopp melden. Es stehen zurzeit keine Bundesmittel zur Verfügung.

Alle, die ihr Eigenheim oder ihre Mietwohnung vor Einbruch schützen wollen, können bis zu 1.600 Euro Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden erhalten.

Allerdings meldete die KfW am 3. Januar 2022 einen Antragsstopp. Der Zuschuss wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen finanziert. "Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung nach der Bundestagswahl stehen uns aktuell keine Fördermittel zur Verfügung", schreibt die KfW. Es können daher keine Anträge mehr zum Investitionszuschuss Einbruchschutz (455-E) gestellt werden. Zugesagte Anträge seien nicht betroffen.

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Mechanische Sicherungen stehen an oberster Stelle

Infos zum fachmännischen Einbau von Sicherheitstechnik durch spezialisierte Fachunternehmen gibt es bei den polizeilichen Beratungsstellen.

Herstellerverzeichnisse findet man unter www.k-einbruch.de.
Am häufigsten wird seit Einführung des Zuschussprogramms der Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungstüren, der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster sowie Nachrüstsysteme für Haus- und Wohneingangstüren gefördert. Mit den Maßnahmen kann laut KfW ein wirksamer Einbruchschutz erzielt werden. 

Wichtig: Der Auftrag muss durch ein Fachunternehmen ausgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Und Anträge müssen vor Vorhabensbeginn über das KfW-Zuschussportal gestellt werden - wenn wieder Mittel bereitstehen.  

Was wird gefördert?

  • einbruch­hemmende Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen
  • einbruch­hemmende Garagen­tore und -zugänge
  • Nachrüst­systeme für Haus-, Wohnungs- und Neben­eingangs­türen, z. B. Türzusatz­schlösser, Quer­riegel­schlösser mit/ohne Sperrbügel, Kasten­riegel­schlösser
  • Nachrüst­systeme für Fenster und Fenster­türen, z. B. aufschraub­bare Fenster­stangen­schlösser, abschließ­bare Fenster­griffe, Bandseiten­sicherungen, Pilzkopf­verriegelungen
  • einbruch­hemmende Gitter, Klapp- und Rollläden sowie Licht­schacht­abdeckungen
  • Einbruch- und Überfall­melde­anlagen
  • Gefahren­warnanlagen sowie Sicherheits­technik in Smarthome-­Anwendungen mit Einbruch­meldefunktion

Tipp Den Einbau neuer Fenster- und Fenster­türen fördert die KfW nur in der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG). Alternativ kann man bei Einzel­maßnahmen den Zuschuss des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) oder bei der Sanierung zum Effizienz­haus den Zuschuss 461 wählen.

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Text: / handwerksblatt.de

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