Für den durchschnittlichen CO2-Ausstoß der Neuwagenflotte von Automobilherstellern gelten ab 2020 verschärfte Grenzwerte.

Für den durchschnittlichen CO2-Ausstoß der Neuwagenflotte von Automobilherstellern gelten ab 2020 verschärfte Grenzwerte. (Foto: © Sergey Rasulov/123RF.com)

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Kfz-Gewerbe wehrt sich gegen Elektroquote

Betriebsführung

Automobilhersteller wollen von Händlern verlangen, beim Verkauf von Neuwagen eine Elektroquote und ein CO2-Ziel zu erfüllen. Damit bestrafen sie den Handel für die eigenen Fehler, sagt das Kfz-Gewerbe.

Den Automobilherstellern drohen ab 2020 Strafzahlungen, wenn der durchschnittliche Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) der Flotte ihrer Neuwagen die gesetzten Grenzen überschreitet. Grund sind die dann in Kraft tretenden verschärften EU-Grenzwerte für CO2. Viele Automobilhersteller hätten deswegen große Anstrengungen unternommen, sagt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK). "Modellpaletten wurden angepasst, die Effizienz der Motoren deutlich verbessert."

ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn spricht sich gegen eine monatliche Elektroquote und ein CO2-Ziel aus, damit die Bonifikationen der Hersteller für die Händler erhalten bleiben. Aus seiner Sicht bestraft der Hersteller seine Handelsorganisation damit für die eigenen Unzulänglichkeiten. Foto: © ProMotorZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn spricht sich gegen eine monatliche Elektroquote und ein CO2-Ziel aus, damit die Bonifikationen der Hersteller für die Händler erhalten bleiben. Aus seiner Sicht bestraft der Hersteller seine Handelsorganisation damit für die eigenen Unzulänglichkeiten. Foto: © ProMotor

Allerdings hätten nicht alle Hersteller die nötigen Anpassungen konsequent umgesetzt, sodass ihnen im kommenden Jahr Strafzahlungen drohten. "Um trotzdem potenziellen Strafzahlungen auf Biegen und Brechen zu entgehen, ist einigen Herstellern offensichtlich jedes Mittel recht", so der ZDK. Nun erwägen Automobilhersteller laut ZDK eine monatliche Elektroquote und ein CO2-Ziel als Voraussetzung für den Erhalt von Bonifikationen. "Mit dieser Vorgehensweise bestraft der Hersteller seine Handelsorganisation für die eigenen Unzulänglichkeiten", erklärt ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn.

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Händler zur Teilnahme gezwungen

Natürlich werde ein Hersteller sagen, dass solche Voraussetzungen lediglich für den Erhalt von zusätzlichen freiwilligen Leistungen erforderlich seien. Aber die Bonifikationen seien in den meisten Fällen ein erheblicher Teil der Vergütung, sodass ein Händler faktisch zur Teilnahme gezwungen sei, um wettbewerbsfähig sein zu können. "Die Händler müssen Fahrzeuge zulassen, die bei den derzeitigen Rahmenbedingungen nicht abzusetzen sind. Auf andere lukrative Geschäfte hingegen muss unter Umständen verzichtet werden, da diese sich negativ auf die CO2-Bilanz auswirken. Das ist aus Sicht des Handels nicht zu tragen und widerspricht jeglichem kaufmännischen Denken", betont Peckruhn.

Abgabe auf Fahrzeugpreis umlegen

Anstatt dem Händler Bonifikationen zu streichen, sollten eventuelle CO2-Abgaben auf den Fahrzeugpreis umgelegt werden, schlägt Peckruhn vor. Der Markt entscheide, welche Fahrzeuge abgesetzt würden. Kunden entschieden sich aus voller Überzeugung und aus nachvollziehbaren Gründen für bestimmte Fahrzeuge oder Motorisierungen. "Der Diesel wird auf lange Sicht die einzig sinnvolle Wahl für Vielfahrer bleiben. Ich bin davon überzeugt, dass Kunden dann auch bereit sind, dafür zu zahlen."

Text: / handwerksblatt.de

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