mat_pixel

(Foto: © pixabay.com)

Vorlesen:

Kollektivurlaub in Luxemburg: Welche Arbeiten wann ruhen müssen

Auch in diesem Jahr gibt es Kollektivurlaub in Luxemburg. Zu bestimmten Wochen müssen Hoch- und Tiefbaubetriebe sowie SHK-Betriebe die obligatorischen Betriebsferien beachten.

Bau- und SHK-Betriebe, die in Luxemburg tätig sind, müssen den dortigen obligatorischen Kollektivurlaub, also Betriebsferien, beachten. Dieser gilt auch für ausländische Unternehmen (Haupt- und Subunternehmer), die in Luxemburg tätig sind.

Für SHK-Betriebe sind das im Sommer 2025 folgende Termine:

Montag, 4. August 2025 (einschließlich), bis Sonntag, 24. August 2025 (einschließlich)

  • Letzter Arbeitstag: Samstag, den 2. August 2025
  • Wiederaufnahme der Arbeit: Montag, 25. August 2025

Kälte- und Klimatechnikunternehmen, also Unternehmen, die über eine Niederlassungsgenehmigung als "Kälteanlagenbauer" verfügen, müssen den Kollektivurlaub nicht anwenden.

Ausnahmen gelten für:

  • Pannendienst
  • Wartungsarbeiten
  • Reparaturarbeiten (keine Badrenovierung!)

Für den Hochbau und Tiefbau sind folgende Wochen 2025 betroffen:

15 Arbeitstage im Sommer:

Freitag, 25. Juli 2025 (einschließlich), bis Sonntag, 17. August 2025 (einschließlich)

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Letzter Arbeitstag: Donnerstag, der  25. Juli 2025
  • Wiederaufnahme der Arbeit: Montag, 18. August 2025

Zehn Arbeitstage im Winter 2025/2026: 

Samstag, 20. Dezember 2025, bis Mittwoch, 7. Januar 2026 (einschließlich)

  • Letzter Arbeitstag: Freitag, der 19. Dezember 2025
  • Wiederaufnahme der Arbeit: Donnerstag, 8. Januar 2026

Unternehmen aus dem Baugewerbe können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahmegenehmigung zum obligatorischen Kollektivurlaub beantragen.

DHB jetzt auch digital!Einfach hier klicken und für das digitale Deutsche Handwerksblatt (DHB) registrieren!

Text: / handwerksblatt.de

Das könnte Sie auch interessieren: