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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Stimmt ein Betrieb im Streitfall einer Verbraucherschlichtung zu? Diese Information müssen Kunden haben, sonst drohen Abmahnungen. Bauvertragsmuster wurden entsprechend angepasst. (Foto: © Tatiana Badaeva/123RF.com)
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Mai 2019
Bauverträge sind eine heikle Sache, Fehler können hier beide Seiten teuer zu stehen kommen. Das Baugewerbe bietet deshalb kostenlose Musterverträge – sie werden regelmäßig aktualisiert.
Kunden müssen neuerdings darüber informiert werden, ob ein Betrieb im Streitfall einer Verbraucherschlichtung zustimmt. Geschieht das nicht, drohen Abmahnungen. Vor diesem Hintergrund wurden jetzt die Bauvertragsmuster aktualisiert, die der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und der Eigentümerverband Haus & Grund gemeinsam herausgeben. Damit die Unternehmer diese Informationspflicht nicht übersehen, ist die entsprechende Information in die aktualisierten Vertragsmuster aufgenommen worden.
Die kostenlosen Musterverträge werden von Auftraggebern und Auftragnehmern gerne genutzt. "Bei Verwendung der Vertragsmuster sind insbesondere die Betriebe auf der sicheren Seite, was ihre gesetzlichen Informationspflichten gegenüber Verbrauchern betrifft", so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe.
Zu beiden Verträgen gehören ausführliche Informationen, die wichtige Tipps zum Ausfüllen der Verträge geben. Die Verträge können als PDF-Datei kostenlos heruntergeladen und direkt am Bildschirm ausgefüllt werden. → hier geht es zu den Formularen!
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