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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Geht jetzt auch: Kündigen per Email. (Foto: © Buchachon Petthanya/123RF.com)
Vorlesen:
Oktober 2016
Seit dem 1. Oktober geschlossene Verträge, etwa für Handy oder Strom, kann man nun per E-Mail kündigen – Briefe mit Unterschrift sind nicht mehr nötig. Ausnahmen: Miet- oder Arbeitsverträge.
Ab sofort gilt für Kündigungen die "Textform" um die meisten Verträge zu beenden. Jeder kann zum Beispiel seinen Handy-Vertrag auch per E-Mail oder Fax kündigen. Er muss keinen Brief mehr schreiben. Die sogenannte "Schriftform", die aus Text und eigenhändiger Unterschrift besteht, darf nicht mehr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen gefordert werden.
Viele Unternehmen hatten Kündigungen per E-Mail bisher nicht akzeptiert. Aber auch per SMS, Fax oder Chatnachricht können Kunden neue Verträge nun theoretisch kündigen. Einzige Bedingung: Der Vertrag muss nach dem 30. September 2016 abgeschlossen worden sein.
Achtung: Weiterhin eine Unterschrift benötigen aber Arbeitsverträge, Mietverträge und notariell beurkundete Verträge (etwa beim Kauf von Grundstücken oder ein Ehevertrag).
Ausnahme von der Ausnahme: Ausschluss- oder Verfallklauseln in Arbeitsverträgen, die zur Geltendmachung von Ansprüchen ein Schriftformerfordernis vorsehen. Diese sind nun per E-Mail änderbar.
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Praxistipp: Arbeitgeber sollten Formulierungen von Ausschluss- und Verfallklauseln in Arbeitsverträgen ab dem 1. Oktober 2016 entsprechend anpassen. Für Altverträge gilt diese Regelung aber nicht.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt die neuen Regeln für Kündigungen – sie können helfen, bei kleinen Vertragsangelegenheiten Kosten und Zeit sparen. Er gibt auf seiner Website Tipps, die man beachten muss, wenn man nun einen Vertrag mit einem kurzen Text kündigen möchte.
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