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HWK Trier | April 2026
Handwerk in der Region Trier: Solide Basis, verhaltene Stimmung
Die Konjunktur im Bezirk der Handwerkskammer Trier bleibt stabil, die Betriebe blicken vorsichtig, aber zuversichtlich nach vorn.
Mehr Geld bleibt beim Arbeitnehmer! (Foto: © ginasanders/123RF.com)
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September 2017
Zulagen für Nacht- und Sonntagsarbeit sind unpfändbar, sagt das Bundesarbeitsgericht.
Arbeitnehmern dürfen die Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nicht gepfändet werden. Es handele sich dabei um gesetzlich geregelte Erschwerniszulagen, auf die die Mitarbeiter einen Anspruch haben, entschieden die Erfurter Richter im Fall einer Pflegerin. Schicht- oder Samstagszulagen können dagegen gepfändet werden, um Gläubigerforderungen zu bedienen. Für diese Zulagen fehle die gesetzgeberische Wertung als Erschwerniszulagen, so das Urteil.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. August 2017, Az. 10 AZR 859/16
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