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HWK Trier | Mai 2025
Beratung: Beruflich weiterkommen im Handwerk
Persönliche Beratung beim "Zukunftstreffer" :Die nächste Sprechstunde ist am Dienstag, 13. Mai, von 16. bis 17.30 Uhr.
Mehr Geld bleibt beim Arbeitnehmer! (Foto: © ginasanders/123RF.com)
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September 2017
Zulagen für Nacht- und Sonntagsarbeit sind unpfändbar, sagt das Bundesarbeitsgericht.
Arbeitnehmern dürfen die Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nicht gepfändet werden. Es handele sich dabei um gesetzlich geregelte Erschwerniszulagen, auf die die Mitarbeiter einen Anspruch haben, entschieden die Erfurter Richter im Fall einer Pflegerin. Schicht- oder Samstagszulagen können dagegen gepfändet werden, um Gläubigerforderungen zu bedienen. Für diese Zulagen fehle die gesetzgeberische Wertung als Erschwerniszulagen, so das Urteil.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23. August 2017, Az. 10 AZR 859/16
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