Mehr Förderung von E-Mobilität in NRW
Unternehmen, die in Elektromobilität investieren, erhalten in Nordrhein-Westfalen künftig noch mehr öffentliche Unterstützung.
Gute Nachricht für Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen, die in E-Mobilität investieren: "Seit kurzem fördert das Land NRW – neben den bisherigen Angeboten – auch professionelle Beratung zur Umsetzung von emissionsarmen Mobilitätslösungen, und zwar mit bis zu 15.000 Euro pro Betrieb." Das hebt Ralf W. Barkey, Vorstandsvorsitzender des Genossenschaftsverbandes – Verband der Regionen, anlässlich der Mobilitätstage 2018 in Frankfurt hervor. "Interessant ist dieses Angebot beispielsweise für Betriebe, die ihren Fuhrpark auf alternative Antriebe umstellen oder eine Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge konzipieren möchten."
Herausforderung E-Mobilität
Barkey begrüßt das erweiterte Förderangebot in NRW: "Damit Deutschland bei der emissionsfreien, nachhaltigen und umweltverträglichen Mobilität voran kommt, ist unternehmerische Initiative erforderlich. Sich neben dem Tagesgeschäft um die Umsetzung von E-Mobilitätslösungen zu kümmern, stellt aber gerade für kleine bis mittelgroße Betriebe eine Herausforderung dar", so der Verbandschef. "Das macht eine kompetente Beratung, wie sie zum Beispiel der Genossenschaftsverband über seine Netzwerkpartnerin Awado Consult GmbH für Unternehmen aller Rechtsformen anbietet, umso wertvoller."
Teilübernahme der Beratungskosten durch das Land
Wenn sich nordrhein-westfälische Unternehmen bei der Umsetzung von E-Mobilitätslösungen beraten lassen, übernimmt das Land seit Anfang Oktober bis zu 50 Prozent der Kosten, bei kleinen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen sogar bis zu 70 Prozent. Die Obergrenze beträgt 15.000 Euro. Wie bisher stehen NRW-Unternehmen zudem weitere öffentliche Fördermöglichkeiten zur Verfügung, wie Barkey bekräftigt.
Beispielsweise gibt es öffentliche Unterstützung für die Installation von Wallboxen und Ladesäulen sowie neuerdings auch für Elektrolastenräder. Zusätzlich können Unternehmen Förderprogramme des Bundes und der Europäischen Union in Anspruch nehmen.
Text:
Wolfgang Weitzdörfer /
handwerksblatt.de
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