Für die Energieberatung von Wohngebäuden gibt es eine attraktive Förderung des Bundes.

Für die Energieberatung von Wohngebäuden gibt es eine attraktive Förderung des Bundes. (Foto: © dolgachov/123RF.com)

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Mehr Geld für die Gebäudeenergieberatung

Betriebsführung

Eigenheimbesitzer bekommen bis zu 1.300 Euro Zuschuss, wenn sie einen Gebäudeenergieberater für eine Vor-Ort-Beratung beauftragen. Das sind 500 Euro mehr als bisher.

Der Bund hat die Zuschüsse für die Gebäudeenergieberatung erhöht. Seit 1. Februar bekommen Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 1.300 Euro Zuschuss. Das sind 500 Euro mehr als vorher. 

Eine Gebäudeenergieberatung zeigt Hauseigentümern auf, wie sie optimal Energie und Geld sparen können. Die Eigentümer selbst zahlen einen Eigenanteil von 20 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Das wäre bei Beratungskosten von 1.600 Euro ein Eigenanteil von 320 Euro. 

"Eine Energieberatung liefert eine solide Entscheidungsgrundlage für eine erfolgreiche energetische Sanierung", sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. "Jetzt sinken die Kosten dafür deutlich."

Auch Eigentümer größerer Häuser werden stärker gefördert: "Die Beratung für Eigentümer von Wohngebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten wird nun mit maximal 1.700 Euro unterstützt", so Hettler. "Das sind 600 Euro mehr als bislang."

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Der Zuschuss wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausgezahlt.

Die Förderung wird von bisher 60 Prozent auf 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars angehoben mit einem Höchstsatz von 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser (bisher 800 Euro) und 1.700 Euro für Wohngebäude mit mehr als zwei Wohneinheiten (bisher 1.100 Euro).  Die Beratung kann zusätzlich durch Kommunen und Bundesländer gefördert werden. Mindestens zehn Prozent muss der Eigentümer aber selbst zahlen. 


Tipp:
Eigentümer, die zinsgünstige KfW-Sanierungskredite und Zuschüsse nutzen möchten, benötigen diese Energieberatung verpflichtend.

Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Beratungsbericht in der Eigentümerversammlung erläutert wird.

Antragsberechtigte Energieberater, auch die Gebäudeenergieberater des Handwerks, finden Sie in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes.

Baubegleitung durch Experten ist attraktiver

Auch die Baubegleitung durch Experten im Anschluss an eine Energieberatung ist seit Februar attraktiver. Ziel der Baubegleitung ist eine qualitativ hochwertig durchgeführte Sanierung. Die Sachverständigen helfen bei der Detailplanung, unterstützen bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung und kontrollieren die Bauausführung. Der Zuschuss wird von der KfW ausgezahlt (Programm 431).

"An den Konditionen des Programms als solches ändert sich nichts; es werden weiterhin 50 Prozent der Kosten eines Experten für Energieeffizienz übernommen. Das sind bis zu 4.000 Euro für eine Baubegleitung", sagt Dieter Bindel vom Gebäudeenergieberaterverband GIH.

Wird aber der parallel genutzte KfW-Kredit oder -zuschuss (Programm 151, 152 oder 430) nicht vollständig ausgenutzt, kann die Förderung auf bis zu 90 Prozent, also 7.200 Euro, steigen.

Die exakte Höhe für den Zuschuss hänge dabei vom geplanten Energiestandard ab.

 Quelle: zukunftaltbau.de

Text: / handwerksblatt.de

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