Es gebe immer noch Betriebe, die HBDC-haltige Dämmstoffe nicht entsorgen können, so der ZVDH.

Es gebe immer noch Betriebe, die HBDC-haltige Dämmstoffe nicht entsorgen können, so der ZVDH. (Foto: © sima/123RF.com)

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Ministerium will Entsorgungsproblem lösen

Der Entsorgungsnotstand bei HBDC-haltigen Dämmstoffen scheint noch nicht überwunden zu sein. Das Bundesbau- und Umweltministerium plant deswegen den Erlass einer neuen Bundesverordnung.

Im vergangenen Herbst hatte eine kleine Änderung in der Abfallverzeichnisverordnung große Auswirkungen für Handwerksbetriebe aus dem Baugewerbe. Mit der Änderung wurden HBCD-haltige Dämmstoffe als gefährliche Abfälle eingestuft. HBCD steht für Hexabromcyclododecan. Es ist in Dämmmaterial aus Polystyrol enthalten und dient als Flammschutzmittel. Aus Polystrol wiederum wird zum Beispiel der Schaumstoff Styropor hergestellt. Die neue Verordnung führte zu gewaltigen Problemen für die Handwerksbetriebe bei der Abfallentsorgung. Entweder nahmen die Müllverbrennungsanlagen die Abfälle gar nicht mehr an oder sie und die zwischengeschalteten Abfalltransporteure verlangten um ein Vielfaches höhere Preise. So blieben die Betriebe auf ihrem Abfall sitzen, der sich schon bald türmte – das Wort Entsorgungsnotstand machte die Runde.

Kurz vor Weihnachten dann die Wende: Eine große Mehrheit der Länder hatte die Bundesregierung aufgefordert, die Einstufung des Flammschutzmittels HBCD als gefährlich schnellstmöglich bis Ende 2017 auszusetzen. Das Bundeskabinett stimmte dem Bundesratsbeschluss zu. Die Handwerksbetriebe konnten aufatmen. Viele blieben aber auch skeptisch, dass der Entsorgungsnotstand so wirklich behoben sei. Eine nicht repräsentative Umfrage des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) scheint diese Skepsis zu bestätigen. "Es gibt immer noch Dachdeckerbetriebe, die HBDC-haltige Dämmstoffe nicht entsorgen können, weil sie keine Müllverbrennungsanlage finden, die bereit ist, diese anzunehmen", sagt ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx. "Andere Betriebe erwähnen die zum Teil immer noch hohen Kosten, die bei der Entsorgung anfallen. Insgesamt liegen die Spannbreiten unglaublicher Weise zwischen 200 und 5.000 Euro pro Tonne."

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Praxistaugliche Lösung zur Entsorgung gefordert

Marx fordert deswegen, die Einstufung des Polystyrols als gefährlichen Stoff komplett wieder zurückzunehmen. Nach Angaben des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB) plant das Bundesbau- und Umweltministerium jetzt den Erlass einer Bundesverordnung zur Entschärfung des Problems der Entsorgung HBCD-haltiger Dämmstoffabfälle. Auch zur bald in Kraft tretenden Gewerbeabfallverordnung würden noch Anwendungshinweise vom Ministerium in Kooperation mit dem Baugewerbe, der Entsorgungswirtschaft sowie dem Bund und den Ländern erarbeitet, so der ZDB. Damit würden die Forderungen des Baugewerbes nach Regelungen in der Gewerbeabfallverordnung wie im Umweltrecht, die in der betrieblichen Praxis noch sinnvoll und mit vertretbarem Aufwand umsetzbar sind, erfüllt.

Um auch den Forderungen des Handwerks Ausdruck zu verleihen, haben sich 17 Unternehmen und Verbände aus Handwerk und Fachhandel sowie der Bau-, Dämmstoff-, Entsorgungs- und Kunststoffbranche zu einer Aktionsgemeinschaft (für eine sichere und fachgerechte Entsorgung von HBDC-haltigen Dämmstoff-Abfällen – AG EHDA) zusammengeschlossen. Die Mitglieder der Aktionsgemeinschaft sprechen sich in einem Positionspapier dafür aus, HBCD-haltige Dämmstoffabfälle wieder als nicht gefährlichen Abfall einzustufen, wie es bis Ende September 2016 der Fall war. Sie begrüßen das Engagement der Bundesländer und des Bundesbau- und Umweltministeriums, bis zum Ablauf des aktuellen Moratoriums eine deutschlandweit einheitliche, praxistaugliche Lösung zur Entsorgung solcher Abfälle zu erarbeiten. Aus Sicht der Aktionsgemeinschaft sollte sich diese Lösung an europarechtlichen Vorgaben orientieren und eine reibungslose Entsorgung gewährleisten.

Text: / handwerksblatt.de

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