Neues Vergaberecht: Fach- und Teillose bleiben
Seit dem 18. April 2016 gilt das neue Vergaberecht. Die VOB/A regelt aber auch weiterhin den Baubereich. Die Vergabe nach Fach- und Teillosen bleibt bestehen.
Die Vergabe öffentlicher Aufträge wurde reformiert. Damit hat Deutschland eine EU-Richtlinie umgesetzt. Für nationale Bauvergaben unterhalb des EU-Schwellenwertes (5.225.000 Euro) bleibt aber die Vergabe- und Vertragsordnung VOB/A gültig. Das bedeutet, Bauleistungen werden auch weiterhin in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) vergeben.
"Mit Inkrafttreten der neuen VOB/A ist weiterhin sichergestellt, dass sowohl Auftragnehmer wie Vergabestellen bundesweit auf der Grundlage bewährter und praxisnaher Vergaberegeln arbeiten können. Für die praktische Handhabbarkeit der Vergaberegeln ist es dringend geboten, dass dieses einheitliche System erhalten bleibt," erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB).
Mittelstand stärken
Mit Blick auf die Vergabeverfahren oberhalb des EU-Schwellenwertes habe der ZDB bei der Umsetzung der europäischen Vergaberegeln die mittelständischen Interessen stärken können. "Trotz erheblichen Widerstandes ist es uns gelungen, den Vorrang der Fach- und Teillosvergabe aufrechtzuerhalten. Leistungen sind auch weiterhin in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Dies ist für die Stärkung des Mittelstandes unerlässlich," so Pakleppa.
Er mahnt, dass die VOB/A, Abschnitt 1 bei Bauvergaben unterhalb des EU-Schwellenwertes anwendbar bleiben müsse. Mehr als 98 Prozent aller öffentlichen Bauaufträge würden in Deutschland unterhalb des EU-Schwellenwertes vergeben. Bei all diesen Bauaufträgen kommen die Vorschriften des 1. Abschnitts der VOB/A zur Anwendung. "Hieraus wird ersichtlich, welche praktische Bedeutung den Vergaberegeln der VOB/A in Deutschland zukommt," betont Pakleppa.
Text:
Anne Kieserling /
handwerksblatt.de
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