Das novellierte Aufstiegs-BAföG bringt eine spürbare finanzielle Entlastung für junge Handwerker, die eine Fortbildung wie den Meister abgeschlossen haben und einen Betrieb gründen wollen.

Das novellierte Aufstiegs-BAföG bringt eine spürbare finanzielle Entlastung für junge Handwerker, die eine Fortbildung wie den Meister abgeschlossen haben und einen Betrieb gründen wollen. (Foto: © auremar/123RF.com)

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Novelle des Aufstiegs-BAföG beschlossen

Betriebsführung

Der Bundestag hat die Novelle des Aufstiegs-BAföG (AFBG) beschlossen. Für Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer ist dies ein wichtiger Schritt zur Aufwertung der Höheren Berufsbildung.

"Junge Handwerkerinnen und Handwerker, die sich nach ihrer Gesellenausbildung für die Übernahme von Fach- und Führungsaufgaben in den Handwerksbetrieben fortbilden, werden künftig spürbar finanziell entlastet", erklärt Hans Peter Wollseifer mit Blick auf den Beschluss des Deutschen Bundestages zum novellierten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt vor allem, dass der Beitrag zum Lebensunterhalt für den Besuch von Vollzeitkursen künftig zu 100 Prozent als Zuschuss gezahlt wird.

Von hoher Bedeutung für das Handwerk sei zudem, dass Existenzgründern das Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen wird. So werde vermieden, dass bei Betriebsgründung oder Betriebsübernahme wichtige Investitionen aufgrund von Darlehensschulden aus der vorbereitenden Fortbildung unterbleiben.

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Mehr Infos zum Aufstiegs-BAföGAls "besonders erfreulich" bezeichnet Wollseifer es, dass über das neue Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz bis zu drei Fortbildungsabschlüsse gefördert werden können. "Das neue AFBG knüpft dabei an die mit dem Berufsbildungsmodernisierungsgesetz eingeführten Fortbildungsstufen an und ermöglicht es, die Karriereleiter vom Berufsspezialisten bis hin zum Master Professional schrittweise zu erklimmen. Dieser weitsichtige Ausbau der Förderung der Höheren Berufsbildung stellt einen wichtigen Schritt hin zur Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung dar."

Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks

Text: / handwerksblatt.de