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Mindestlohn-Kontrolle: ein Bürokratie-Monster!

Zur Kontrolle des Mindestlohns sollen Unternehmen die Arbeitszeiten aufzeichnen. Eine unnötige Gängelung der Betriebe, kritisiert das Handwerk.

Arbeitgeber bestimmter Branchen, darunter Bauhandwerk, Gebäudereiniger und Fleischer, müssen seit dem 1. Januar die genauen Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter schriftlich festhalten und über zwei Jahre speichern. Ausgenommen sind nach einer Verordnung des Bundesarbeitsministeriums nur Angestellte, die monatlich mehr als 2.958 Euro verdienen. Vertreter der Bauindustrie und des Bauhandwerks fordern die Regierung auf, den Grenzwert auf 2.200 Euro zu senken. Und damit Arbeitnehmer auszunehmen, bei denen klar ist, dass sie deutlich über dem Mindestlohn verdienen. Anderenfalls würden die Arbeitgeber mit zu viel zusätzlicher Bürokratie belastet.

Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) erklärte dazu: "Angesichts des sehr geringen Risikos von Mindestlohnunterschreitungen ist die im Dezember verfügte Verpflichtung zur Dokumentation der Arbeitszeiten im Angestelltenbereich bis 2958 Euro zwar eine Verbesserung zum ersten Gesetzentwurf – sie bleibt aber eine Zumutung." Nächster Kritikpunkt sind Regeln bei den Minijobbern: Auch für sie müssen Arbeitgeber detaillierte Stundenaufzeichnungen machen. Das Handwerk fordert hier eine Beschränkung der Aufzeichnungspflicht auf die Dauer der Arbeitszeit.

Grenzwert auf 2.200 Euro senken!

Die monatliche Verdienstgrenze, die auf Vorschlag von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles im Dezember 2014 das Bundeskabinett passiert hat, ergibt sich rechnerisch bei einer täglichen Arbeitszeit von 12 Stunden und 29 Arbeitstagen im Kalendermonat (das entspricht 348 Monatsstunden), multipliziert mit dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Ursprünglich sollte die Grenze bei 4.500 Euro liegen, dieser Wert wurde nach Kritik aus Handwerk und Wirtschaft auf 2.958 Euro gesenkt. "Diese Hürde führt zu unverhältnismäßigen bürokratischen Belastungen, da unsere Unternehmen für sämtliche Angestellten die Arbeitszeit aufzeichnen müssen", erklärte Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Felix Pakleppa. "Ein die Betriebe und die Angestellten gleichermaßen drangsalierendes Bürokratie-Monster!"

Der Vorsitzende der Bundesvereinigung Bauwirtschaft, Karl-Heinz Schneider, erklärte dazu: "Keiner unserer Angestellten arbeitet 348 Stunden im Monat. Es ist absurd, eine solche Stundenzahl zugrundezulegen, um darauf zukünftige Mindestlohnkontrollen aufzubauen. Wenn man schon den extrem denkbarsten Fall illegaler und gesetzeswidriger Arbeitszeiten zum Maßstab nehmen will, wäre es ehrlicher gewesen, die Verdienstgrenze, von der an eine Aufzeichnung der Arbeitszeit nicht mehr erforderlich ist, bei einer Arbeitszeit von 24 Stunden täglich und 31 Kalendertagen im Monat anzusetzen; das sind 6.324 Euro. Mehr geht nicht; dann wäre die Bundesarbeitsministerin wirklich auf der sicheren Seite."

Schneider fügte hinzu: "Selbst bei einer 60-Stunden-Woche wäre der gesetzliche Mindestlohn auch bei einem Bruttomonatsgehalt von 2.210 Euro noch eingehalten. Eine Orientierung an solchen sachlich begründbaren Zahlen ist aber offenbar in dieser Großen Koalition nicht möglich, sie ist nachweislich beratungsresistent."

Foto: © Tatiana Popova/123RF.com

Text: / handwerksblatt.de

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