Nutzung von Mini-PV-Anlagen jetzt vereinfacht
Dank neuem Normierungsverfahren dürfen Verbraucher den mit ihrer Balkon-PV-Anlage erzeugten Strom jetzt im eigenen Haushalt nutzen.
In der Schweiz, Portugal und Österreich ist es schon lange möglich und wird von Verbrauchern eifrig genutzt, jetzt ist es auch in Deutschland so weit: Mieter dürfen ihre steckbaren Solarmodule für den Balkon künftig an den normalen Haushaltsstromkreis anschließen, um ihn privat zu nutzen.
Möglich macht das die Neuregelung der Norm VDE 0100-551. Auf den Weg gebracht wurden sie vom Verband der Elektrotechnik (VDE) und der Deutschen Kommission Elektrotechnik (DKE), die die in Deutschland geltenden Sicherheitsbestimmungen für elektrotechnische Geräte erarbeiten.
Produktnorm soll 2019 folgen
Die Veröffentlichung der aktualisierten nationalen Vornorm DIN VDE 0100-551-1 (VDE V 0100-551-1), die auch in die europäische und internationale Normung eingebracht werden soll, steht kurz bevor. Als nächster Schritt ist die Fertigstellung der Produktnorm angedacht, um die Anforderungen an die anzuschließenden steckbaren Photovoltaikmodule festzulegen. Damit wird Anfang 2019 gerechnet.
Die Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) und das Energieunternehmen Greenpeace Energy weisen darauf hin, dass noch geklärt werden müsse, ob Stecker-PV-Geräte künftig spezielle Einspeisesteckdosen benötigen oder einfach per Schutzkontakt-Stecker sogenanntem Schuko-Stecker ans häusliche Stromnetz angeschlossen werden können. "Wenn das Solargerät die vom DGS genannten Sicherheitsstandard erfüllt, reicht eine Schuko-Steckdose völlig aus", meint Marcus Vietzke, Koordinator der DGS-Arbeitsgruppe zu Stecker-PV. Moderne Solar-Geräte verfügten laut Vietzke über Wechselrichter, die denselben Schutz vor Stromschlag oder ähnlichen Gefahren böten wie andere Haushaltsgeräte.
Greenpeace Energy fordert angesichts des abgeschlossenen Normverfahrens, dass Netzbetreiber nun bald unkomplizierte Anmeldeverfahren für die Nutzung der Mini-PV-Anlagen anbieten.
Text:
Rainer Fröhlich /
handwerksblatt.de
Kommentar schreiben