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HWK Trier | September 2026
Sommerfest des Handwerks: Hoffnung braucht Taten
Anpacken statt abwarten: Mit dieser Botschaft setzte das Sommerfest des Handwerks am 4. September im Campus Handwerk ein deutliches Signal.
Wer Rundfunk empfängt, muss zahlen. Ob das dem Europarecht entspricht, soll jetzt geklärt werden. (Foto: © Kristaps Eberlins/123RF.com)
Vorlesen:
4. September 2017
Aktualisiert am 21. März 2024, 08:07
Das Landgericht Tübingen sieht in den deutschen Rundfunkbeiträgen einen Verstoß gegen Europarecht. Deshalb hat es seine Rechtsfragen dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
Das Landgericht Tübingen hat bereits mehrfach die Rechtmäßigkeit der Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen in Frage gestellt. Nun geht es gegen die Beiträge als solche an, teilt Rechtsanwalt Thomas Hummel mit. Da es einen Verstoß gegen Europarecht für möglich hält, soll nun der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber entscheiden.
In seiner Vorlageentscheidung stellt das Gericht abstrakte rechtliche Fragen an den EuGH, deren Beantwortung für die Entscheidung eines konkreten Falls notwendig ist. Das nationale Gericht fragt also das europäische Gericht, wie Europarecht auszulegen ist.
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Damit hat das Landgericht Tübingen den Weg für eine ernsthafte Überprüfung der Rundfunkstaatsverträge geebnet. Die Fragen des Vorlagebeschlusses beziehen sich vor allem auf Verstöße gegen das Recht auf Informationsfreiheit und das Diskriminierungsverbot.
Der deutsche Rundfunkbeitrag ist nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts mit dem Grundgesetz vereinbar.
Landgericht Tübingen, Beschluss vom 3. August 2017, Az. 5 T 121/17, 20/17, 141/17, 122/17, 280/16, 246/17
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