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HWK des Saarlandes | Oktober 2024
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Der ZDH und das Wirtschaftsministerium sind mit dem Ergebnis im Wettbewerbsfähigkeitsrat zufrieden. (Foto: © bellanatella/123RF.com)
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Juni 2017
Im EU-Wettbewerbsfähigkeitsrat gab es eine Einigung zu zwei Richtlinienvorschlägen des Dienstleistungspakets, das Handwerk spricht von einem Etappenerfolg.
Besonders im Handwerk waren die Vorschläge der Europäischen Kommission für die Vertiefung des Binnenmarkts umstritten. Sie hatte unter anderem drei Legislativvorschläge (siehe Infokasten) in ihrem Dienstleistungspaket gebündelt. Das Handwerk kritisierte vor allem die geplante Verhältnismäßigkeitsprüfung und die Vorschläge für ein Notifizierungsverfahren von nationalen Vorschriften für reglementierte Berufe. Holger Schwannecke sah darin eine Verletzung des Harmonisierungsverbots in der Bildungspolitik: Das Dienstleistungspaket greife tief in mitgliedstaatliche Kompetenzen ein, sagte der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). "Bildungspolitik muss Sache der Mitgliedstaaten bleiben." Es bestehe kein Bedarf, den Mitgliedstaaten neue Anforderungen bei der Prüfung ihrer Berufsreglementierungen aufzuerlegen. Gleiches gelte für Genehmigungen und Anforderungen, die der nationale Gesetzgeber vorsieht: Es widerspräche dem Demokratieprinzip, wenn die Kommission sich vorbehält, Genehmigungserfordernisse auf kommunaler beziehungsweise Landes- oder Bundesebene zu modifizieren oder gar zu stoppen.
Nun haben sich die Mitgliedstaaten im Wettbewerbsrat zu den beiden kritisierten Richtlinienvorschlägen auf eine allgemeine Ausrichtung geeinigt. Aus Sicht des Handwerks wurden beide Vorschläge entschärft. Der ZDH wertet das als Etappenerfolg. "In den letzten Wochen hat es auf europäischer Ebene intensive und schwierige Verhandlungen gegeben. Bei den zentralen Punkten Verhältnismäßigkeitsprüfung und Notifizierungsverfahren konnte ein gutes Ergebnis erzielt werden: Der nationale Gesetzgeber entscheidet auch weiterhin, ob und wie ein Beruf reglementiert wird", so der Verband. Die Kommission darf weiterhin nur unverbindliche Empfehlungen abgeben.
Auch der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Matthias Machnig hält das Ergebnis für eine gute Lösung, die den Binnenmarkt weiter stärken wird. Die bewährten Strukturen in Deutschland würden damit nicht in Frage gestellt. Das gelte vor allem für die Selbstverwaltung der Wirtschaft, die duale Berufsausbildung oder die Meisterpflicht. "Die Kompetenz der Mitgliedstaaten für die Berufsregulierung bleibt auch in Zukunft gewahrt und wird nicht ausgehöhlt." Die sogenannte ex ante-Genehmigungspflicht im Rahmen des Notifizierungsverfahrens durch die Europäische Kommission wird es nicht geben. Die ursprünglich im Kommissionsentwurf vorgesehene Stillhaltefrist während derer nationale Parlamente keine Gesetze verabschieden dürfen, sei vom Tisch.
Zum dritten Legislativvorschlag zur elektronischen Dienstleistungskarte gab es bisher keine Einigung. Besonders das Baugewerbe hatte diesen Vorschlag kritisiert. Die Karte erleichtere die Gründung von Briefkastenfirmen und Scheinselbstständigkeit. Die Pläne der EU-Kommission zielten in die falsche Richtung und wirkten im Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung kontraproduktiv. Eine Einigung des Ministerrats mit dem Europäischen Parlament über die endgültige Gestaltung der neuen Regulierungen wird nicht vor Herbst dieses Jahres erwartet.
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